Absetzbar sind
Von Geschäftsführer, oder Mitglieder der geschäftsführenden Organe einer Firma, oder solchen der Kontrollorgane derselben:
> Ausgaben von Unternehmer für Fahrt und Aufenthalt, die Reisekosten des Unternehmers (einer natürlichen Person) werden steuerlich voll anerkannt.
> Die Reisekosten der Personen, die im Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen oder von ihm beauftragt worden sind, werden ebenfalls steuerlich als Ausgabe anerkannt.
> Die Ausgaben für Fahrt und Aufenthalt der Gesellschafter (Teilhaber) oder Aktionäre, wenn diese in ihrer Eigenschaft als solche Reisen, werden steuerlich nicht anerkannt. Da diese keine direkten Tätigkeiten im Sinne der Arbeit für die Firma erfüllen.
> Ausgaben von Unternehmer für Fahrt und Aufenthalt, die Reisekosten des Unternehmers (natürlichen Person) werden steuerlich anerkannt.
Spesen-Regelung für Dienstreisen
Personen die von einem Unternehmen auf eine Dienstreise entsendet werden haben ein Anspruch auf Reisegeld, das den tatsächlichen Aufwendungen entspricht sowie auf einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe und Währung nach den Bestimmungen von Anhang 2 der bulgarischen Verordnung über Dienstreisen ins Ausland.
Für die Bundesrepublik Deutschland beträgt zum Beispiel gültig (Stand Dez. 2017) der Tagessatz 35 Euro/Tag und die Übernachtungspauschale – 130 Euro/Tag.
Sofern die Übernachtung vom Arbeitgeber bereitgestellt wird, steht dem Arbeitnehmer keine Übernachtungspauschale zu.
Das Tagegeld ist für jeden Tag des Aufenthalts auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Landes, also einschließlich für Samstage und Sonntage zu zahlen.
Das Tagegeld schließt die Kosten für Verpflegung, den jeweiligen Binnentransport und weitere Spesen ein.
Sofern die aufnehmende Seite des Entsendeten eine Vollverpflegung gewährt, wird der entsendeten Personen nur 30% vom Tagegeld gezahlt.
Der vollständige Betrag des Tagegeldes wird für bis zu 30 aufeinanderfolgende Kalendertage gezahlt und nach dem 30. Tag wird der Betrag jedoch um 25% gemindert.
Das Tagegeld zum Beispiel für Weiterbildung im Ausland wird für die ersten 45 Tagen mit 90% geleistet und nach dem 45. Tag – in einer Höhe von 70% vom vorher genannten Betrag.
Grundlage laut Art. 33 Körperschaftssteuergesetz
Laut Art. 33 des bulgarischen Körperschaftsteuergesetzes werden folgenden Ausgaben für Fahrtkosten und Aufenthalt von natürlichen Personen anerkannt, wenn die Fahrt bzw. Aufenthalt in Verbindung mit der Tätigkeit der steuerverpflichteten Person/Unternehmen stehen.
Ausgaben von Unternehmer für Fahrt und Aufenthalt – die Reisekosten des Unternehmers (natürlichen Person) werden steuerlich anerkannt.
Die Reisekosten der Personen, die im Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmer stehen oder von ihm beauftragt sind, werden ebenfalls steuerlich als Ausgabe anerkannt.
Die Ausgaben für Fahrt und Aufenthalt der Aktionäre und Gesellschafter, wenn in ihrer Eigenschaft als solche tätig sind, werden steuerlich nicht anerkannt.
Die Fahrt- und Aufenthaltskosten von natürlichen Personen, die mit der steuerlich verpflichteten Person einen Arbeitsvertrag haben und im Arbeitsverhältnis mit der letzteren stehen, einschl. Geschäftsführer oder Mitglieder der geschäftsführenden Organe.
Also auch die entsendeten geschäftsführenden Gesellschafter fallen darunter.
Die Notwendigkeit der Dienstreise bestimmt der
der Arbeitgeber, sowie die Umstände welcher Arbeitnehmer wohin entsandt wird und wie lange die Dienstreise dauert.
Generell gelten folgende Hauptanforderungen bezüglich der Entsendung (laut Art. 121 AGB):
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer ohne dessen Einverständnis nicht länger als 30 Tage auf eine Dienstreise senden.
Die Entsendung, die länger als 30 Tage dauert, fordert die schriftliche Zustimmung des Arbeitsnehmers.
Dabei müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Dauer der Dienstreise die gleichen oder ähnliche Arbeitsbedingungen vereinbaren, die in der Regel für den entsendeten Angestellten gelten.
Der Arbeitnehmer wird auf Dienstreise aufgrund einer vorläufigen schriftlichen Anordnung des Arbeitgebers entsandt.
Ausnahmsweise bei sofortiger Entsendung kann ein Arbeitnehmer auf eine mündliche Anordnung des Arbeitgebers die Dienstreise anfangen und spätestens drei Tagen nach der Abreise muss der Arbeitgeber eine schriftliche Anordnung für die Entsendung erlassen.
Die buchhalterischen Steuervertretungen die für tätige Gesellschaften verpflichtet werden sind meist erfahren und bereit die notwendigen Entsendungsbeschlüsse formgerecht zu erstellen und schriftlich abzufassen.
Vertragsmöglichkeit
FREIER-MITARBEITER-VERTRAG
Die strenge arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Gesetzgebung in Bulgarien
weckt in der Praxis den Bedarf an einer alternativen Ausgestaltung der Verhältnisse mit dem
Personal. Dieser Bedarf wird öfters mit dem Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages, der nicht
von dem Arbeitsgesetzbuch erfasst wird, sondern sich nach den allgemeinen schuldrechtlichen
Vorschriften richtet, gedeckt.
Beide wichtigsten Unterschiede zwischen dem arbeitsrechtlichen und dem zivilrechtlichen
Vertrag bestehen in den Kündigungsmöglichkeiten sowie im Bereich der Sozialversicherung.
Im Unterschied zum Arbeitsvertrag ist bei dem zivilrechtlichen Vertrag kein Kündigungsschutz
zwingend geregelt, ferner sind keine festen Kündigungsfristen vorgeschrieben, die
Kündigungsmodalitäten sind daher frei verhandelbar.
Bei Bedarf eines solchen Vertrags wird gerne der buchhalterisch oder steuerrechtlich verpflichte Buchhalter oder Steuerberater des Unternehmens die dazu zu beachtenden Vorschriften erklären und gegebenenfalls auch den FREIEN-MITARBEITER-VERTRAG erstellen.
Muster für einen: Dienstreisebeschluss
Beschluss der Dienstreiseentsendung ins Ausland
Arbeitgeber/ Firma:
Firmennummer:
Sitz- und Geschäftsanschrift:
vertreten durch:
BESCHLUSS
Entsendung Auslandsdienstreise Nr. …/ ……….20…
Gemäß. Art. 121 in Verbindung mit Art. 215 des Arbeitsgesetzbuches und der Verordnung für
Dienstreisen und Spezialisierungen im Ausland, werden
Herr/ Frau ……………………, (drei Namen gemäß. Ausweis), Identitätsnummer ……………………………,
angestellt als ……………………………………………………………………………………………..,
auf DIENSTREISE
nach (Ort…………………………………………………………………) und zurück
für einen Zeitraum von ………………… Tagen, gerechnet ab ………………………………….. bis …………………………….
mit folgender Aufgabe: …………………………………………………………………………………………………………….
entsendet.
Während der Dienstreise hat der/die entsendete Anspruch auf:
1. Spesen: zwischen 30 und 35 €
(abhängig vom Zielstaat der Dienstreise gemäß Dienstreiseverordnung) pro Tag;
2. Unterkunftskosten:
es wird nach Vorlage eines ordnungsgemäß ausgestellten Dokuments in voller Hohe die tatsachlich gemachten Kosten erstattet, allerdings nicht mehr als 130,00 € pro Nacht (übliche Höhe der Unterkunftskosten für Reisen in die EU-Mitgliedstaaten);
3. Reisekosten: in Höhe der tatsachlich entstandenen Kosten für Hin- und Rückkehr bis zum
Ort der Aufgabenwahrnehmung, sowie der Kosten für öffentlichen Verkehr am Ort der Dienstreise
Die Dienstreise erfolgt mittels: ………………………………………………….. (hier bitte angeben; Flug, Bahn, Bus usw.)
Bei Reisen mit eigenem oder dienstlichen KFZ
Typ des KFZs: ………………………………..
Marke: ………………………………………...
Registernummer: ……………………………...
Typ des Treibstoffs: ………………………...
Min. Aufwand pro 100 km ……………… Liter
Preis pro Liter:
Angereist in: …………………………………………………..
Datum: ……………………………………………………………
Abgereist am: …………………………………………………
Die/der entsendete nutzt keine kostenlose Unterkunft und Verpflegung: …………………………..
Sachbearbeiter: ………………………………..
(Namen, Position, Unterschrift, Stempel)
Eine Abschrift dieses Beschlusses soll dem Arbeitnehmer, der Personalabteilung und dem Buchhalter für seine Umsetzung übergeben werden. |
Hinweise
Einverständniserklärung des zu entsendenden.
Hiermit bestätige ich, …, dass mir dieser Dienstreisebeschluss am ………………….. ausgehändigt wurde und
dass ich mit der Dauer der Dienstreise einverstanden bin .......................................
(Namen, Position, Unterschrift, Stempel)
Hinweis:
(Einverständnis Erklärung) ist nur bei einer 30 Tage überschreitenden Dauer notwendig)
(gemäß Art. 310 Arbeitsgesetzbücher darf ein Arbeitgeber eine schwangere Mitarbeiterin oder
eine Mitarbeiterin mit einem Kind im Alter bis zu 3. Jahren nur mit ihrer
Zustimmung auf eine Dienstreise entsenden).
Hinweis:
Innerhalb von 3 Tagen nach Rückkehr des entsendeten muss dieser schriftlich/ mündlich über die erledigten
Aufgaben berichtet haben und belegen.
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