Wozu eine bulgarische Europa GmbH gründen
Wozu kann sie dann verwendet werden.
Ein bewährter Rat zur Selbsthilfe!?
Klienten die in den letzten 25 Jahren unserer Gründungstätigkeit in Deutschland, dann von Spanien und jetzt auch von Bulgarien aus, unseren Rat zur eigenen Vorsorge, in guten und für bedrohte Zeiten folgten, haben es nicht bereut vorsorglich eine eigene Vorsorge-Vorratsgründung gegründet zu haben.
Klienten die durch Abmahnungen der deutschen Abmahnmafia in den Ruin getrieben wurden konnten zum Beispiel, nahtlos Ihren Geschäftsbetrieb weiterführen, mit einer vorhandenen eigenen Vorratsgründung.
Klienten konnten nahtlos den Internethandel mit einer eigenen Vorratsgesellschaft starten und die Lieferanten und Lagerwaren seines Alt-Unternehmens nutzen. Ohne den bestehenden Betrieb zu stören oder zu belasten.
Klienten des Internethandels brauchten in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen wie Abmahnungen, Lieferantenwechsel, Serviceproblemen oder Plattformsperrungen eine Vorratsgründung um nahtlos im Internethandel weiterhin erfolgreich präsent zu sein.
Klienten konnten die vorsorglich gegründete Vorratsgesellschaft als Auffanggesellschaft nutzen, um den Geschäftsbetrieb der in Insolvenz gegangenen Firma nahtlos und befreit von Altlasten weiter zu führen.
Klienten konnten besondere Aufträge aus den bestehenden Unternehmen auslagern und die Vorratsgründung als Subunternehmen nutzen.
Klienten konnten Betriebs Auslagerung „Out·sour·cing“ von bisher in einem Unternehmen selbst erbrachten Leistungen an externe Auftragnehmer oder Dienstleister ins Ausland kontrolliert starten.
Klienten konnten die Vorratsgründung für neue Projekte als Projektgesellschaft sofort nutzen ohne Zeit zu verlieren.
Klienten nutzten Vorratsgesellschaften im Ausland um Steuer-Optimierung durch Einkaufs- oder Dienstleistungsgesellschaften zu betreiben.
Hier einige Beispiele möglicher Verwendung
Die Bau oder Immobilienbrache oder Finanzdienstleiter zum Beispiel verwenden seit Jahren solche eigenen Vorratsgesellschaften in den verschiedensten Fällen als Projekt Gesellschaft. Nicht nur zur Haftungsbegrenzung.
Unternehmen sind so vorbereitet um Unternehmensteile oder einen ganzen Geschäftsbereich oder Betrieb umzustrukturieren oder zu reorganisieren. Risikovermeidung zu betreiben usw.
Oder schlicht den Geschäftsbetrieb einer bedrohten Firma (Überschuldung-Insolvenzbedrohung) aufzufangen. Das geschieht oft um auch noch laufende Aufträge zum Schutz der Auftraggeber abwickeln bzw. erfüllen zu können.
Oft wird daraus eine Auffanggesellschaft um den Geschäftsbetrieb einer untergehenden Firma zu retten zumindest den rentablen Teil.
Häufig wird so ein Geschäftsbetrieb ohne den Altlasten aus Schulden sofort rentabel gemacht. Ein auch bei Insolvenzverwaltern angewandte Sanierungshilfe.
Viele Unternehmen welche den klassischen Ortsansässigen stationären Handel oder Dienstleistungssektor angehören, starten mit Ihren Angeboten aus vielen guten Gründen mit einer eigenen Gesellschaft in das Internetgeschäft. Nicht nur um bestehende Altlasten des stationären Betriebs in den in der Regel unbelasteten Internet-Start zu übernehmen.
Neustartern in die Selbständigkeit und dem Unternehmertum planen oft über einen längeren Zeitraum den Geschäfts- und Betriebs-Start. Dabei können mehrere Monate benötigt werden oder Hindernisse auftreten und Verzögerungen verursachen.
Wenn es dann doch soweit ist fehlt oft die passende und möglichst haftungsbegrenzende Gesellschaftsform, mit der sofort dann gestartet werden kann. Auch die Kosten und Investitionen die vor einem Geschäftsstart erforderlich sind könnten zur Betriebsausgabe verwendet werden.
Das immer noch sehr beliebte Gesellschaftsmodel eine KG mit einer Komplementär Gesellschaft zu einer haftungsbegrenzten Gesellschaft umzuwandeln (GmbH & Co KG) oder gleich haftungsbegrenzt zu gründen ist ein guter Grund eine Vorsorge Gesellschaft zu gründen. Eine Bulgarische EOOD/GmbH ist dazu ideal zu gebrauchen und eine Haftungsbegrenzung unter ungeahnter Begrenzung zu drücken.
Unternehmen die das Outsourcing von Betriebsteilen unter eigener Regie planen, können so das sehr mit einer eigenen Gesellschaft unterstützen. Da das Outsourcing oft über längere Zeit und aktive Vorplanung erfordert ist eine bestehende externe Gesellschaft von großer Bedeutung. Es gab schon Modelle die Aufträge an diese Gesellschaft gaben, die wiederum durch Subunternehmern ausführen ließen und so eigene Betriebsteile begannen auszulagern.
Es gibt Geschäftsbereiche in denen obwohl sehr erfolgreich tätig, von außen bedroht sind. In den Bereichen können Abmahnungen oder Unterlassungsklagen aus der sehr florierenden Abmahnmode einen Geschäftsbetrieb unmöglich machen. Ein Outsourcing des Geschäftsbereichs mit einer Auslands Ersatz Gesellschaft wäre da sehr hilfreich.
Auch Internetplattformen kündigen aus manchmal unerfindlichen Gründen die Zusammenarbeit. Ein Geschäftsbetrieb der so betroffen ist verliert dabei leicht seine komplette Geschäftsgrundlage. Eine so bedrohte Unternehmenssparte sollte dringend eine Vorrats Ersatzfirma haben, mit der in Stunden der Geschäftsbetrieb eröffnet und weitergeführt werden kann.
Es gibt viele Gründe das eigene Privatvermögen abzusichern. Das geht über die Absicherung von Immobilien, Auslandsvermögen, Jachten, Ansprüche an Patentrechten oder Geschäftsanteile oder Beteiligungen bis zur Familienbesitz Absicherung. Eine dafür geschaffene Gesellschaft oder Stiftung wird gerne dafür genutzt. Es gibt auch die drohende Privatinsolvenz, um davor Vermögen abzusichern.
In diesen Wochen und Monaten prasseln aus allen Richtungen die Warnungen über die bevorstehenden Pleite-Wellen auf die Klein und Mittelstands unternehmen ein.
Ja auch wir wissen aus Erfahrung verschiedener Krisen das Vorsorge dringend nötig ist.
Die Corona-Krise wird alles in den Schatten stellen, was vergangene Krisen verursacht haben. Wir wollen an dieser Stelle nicht nochmal die Bedrohung ausmalen.
Nur so viel, tausende Unternehmen sind schon pleite, die Unternehmer wissen es nur noch nicht.
Macher kämpft einen aussichtlosen Kampf und wird Unmengen an Geld und Ressourcen verbrennen. Trotz Staathilfen, denn die Altlasten haben oft den Betrieb schon so belastet, die eine Überschuldung buchhalterisch also Insolvenz belegt.
Diese sollten lieber eine Möglichkeit der Geld und kräftesparenden Liquidation durchdenken sowie dringend prüfen ob es nicht besser ist einen Neustart zu planen, solange noch Reserven dafür vorhanden sind.
eine zweite Chance vorplanen
Wir kennen aus praktischer Erfahrung jene Unternehmer die in den zurückliegenden Jahrzehnten in die Pleite oder in einen Konkurs gerieten.
Wir versuchen hier ein Instrument anzubieten, um einen möglichst unkomplizierten Neustart nach möglichen Folgen der Corona-Krise,
.möglich zu machen.
Wir empfehlen Klein- und Mittelstandsunternehmen sich dringend auf eine mögliche Pleite also Insolvenz vorzubereiten, und was viel wichtiger ist zu überlegen wie es nach der Pleite weitergehen könnte.
Unser Kanzlei-Netzwerk kennt den vielfach aus einer Pleite heraus genutzten Weg
der zweiten Chance.
Kennt die jenigen die zeitnah die zweite Chance
mit einem Neustart erfolgreich umsetzten.
Sie gründeten zeitnah vor der drohenden Pleite eine neue Firma und ließen
das alte überschuldete Unternehmen hinter sich.
IBC Gründerkanzlei bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der IBC Gründerkanzlei EOOD & ext. Partner. Informieren Sie sich stets darüber.