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Modell
Die Einkaufs- oder Provisionsgesellschaft.

Um die Idee und den Nutzen eines solches Unternehmens zu verdeutlichen, hier ein vereinfachtes sehr gekürztes Beispiel:

Ein deutsches Unternehmen kauft regelmäßig Material aus dem Ausland.
Er bezieht Materialien aus Italien oder Polen mit einem Einzelpreis von 15 €. Der Verkauf in Deutschland generiert dann einen Verkaufspreis von 30,-€
Der daraus resultierende Gewinn wird abzüglich der anfallenden Betriebskosten des Unternehmens dann in Deutschland versteuert.

Soweit so gut.

Liegt der erzielte zu versteuernde Gewinn bei 100 Tausend €, halbiert sich der Betrag nach Steuer auf ca. die Hälfte.
Das schmerzt so manchen Klein und Mittelstands Unternehmer gewaltig.

Bei einem Einkauf in China, Indien oder über Hongkong würde sich der Einkaufspreis von 15,-€ auf 5,-€ senken, was den Gewinn in Deutschland leicht auf ca. 200 Tausend € verdoppeln könnte.

Doch nach Steuer sind es wieder nur fast die Hälfte die in der Tasche des Unternehmers landen.

Aus diesem Grund nutzen Großunternehmen und Ketten die Möglichkeit eine eigene Einkaufgesellschaft zu gründen.

Die sitzen dann im Ausland und kaufen da wo es am günstigsten ist ein.

Zum Beispiel einen verzierten Büro Papierkorb für ca. 2 €, der wird in Deutschland im Einzelhandel so um 12€ bis 15€, an den Endverbraucher verkauft.

Da aber der kleine Einzelunternehmer meist bei einem in italienischen oder Polnischen Großhändler und die Großhändler wiederum haben bei einem Importeur gekauft.
Jeder hat natürlich seine Betriebskosten und Gewinn Mage aufgeschlagen.
Da der Einzelhändler auch seine Mage braucht, landet der Verbraucher Preis bei 12-15 €

Da ist es natürlich für die Großen- und Ketten Unternehmen ein leichtes die Preise der Klein und Mittelstands Einzelhändler zu unterbieten.

Doch das ist oft nicht das eigentliche Ziel der Großen, den sie wollen ja auch möglichst viel Gewinn erwirtschaften aber auch so viel wie möglich Steuern sparen.

Ein Hoher Gewinn bedeutet aber in Deutschland zum Beispiel viel und hohe Steuern.
Da wird dann der einfache Trick angewendet um das zu umgehen.

Doch jeder Steuerprüfer der nicht an der Wand schläft kennt den Trick.

Daher erfolgte schnell die Umwandlung oder eine Neugründung einer Handelsgesellschaft

Den das von dem großen im Ausland gegründeten Einkaufsunternehmen wurde wegen Ärger mit dem Finanzamt einfach in ein Handelsunternehmen umgewandelt, und dieses verkauft nun die billig eingekauften Waren zu einem in Deutschland üblichen Großhändlerpreis an die Großmärkte und Kettenunternehmen.

Schon halbiert sich die Steuerlast, denn der Gewinn hat sich dadurch halbiert.

Warum das denn?

Das weiß jeder Steuerprüfer, den der Gewinn der bei der so umgewandelten Einkaufgesellschaft in ein Handelsunternehmen generiert wird, muss ja da versteuert werden wo dieses Handelsunternehmen sitzt.

Kein Wunder also das in den sogenannten und bekannten Offshore Hotspots die international tätigen, darunter viele in Deutschland bekannten Ketten, ein Handelsunternehmen sitzen haben, über die sie ihre Handelswaren einkaufen.
Die Steuersätze auf deren Gewinnen sind nur ein Bruchteil dessen was in Deutschland oder anderen EU Ländern gültig wäre.

Einige Waren werden so in Deutschland eingekauft, welche dann beim Verkauf an den Endverbraucher sogar noch kalkulierte Verluste bescheren. Besonders drastische bei den täglichen Lock- und Sonderangeboten die die Ketten gerne und angeblich verlustreich anbieten. Das führt nochmal zu einer Steuerreduzierung.

So manches Land wie Deutschland hätte ohne die Verbrauchersteuer kurz MwSt. genannt, keine nennenswerte Steuereinnahmen aus Unternehmensgewinnen von den großen Unternehmen zu erwarten.

Versuche diese Praxis als Gewinnverschiebung oder Steuervermeidungsmodell, wie es Finanzämter bezeichnen, zu verhindern, verlaufen ohne große Wirkung.

Die Unterstellung das seien ja nur Scheinfirmen oder geläufiger Briefkastenfirmen,
greifen da einfach zu kurz.


So manches Einmann-Unternehmen mit dem Sinn gegründet, zum Zweck des internationalen Warenhandels, ist völlig legal, sogar die von den Konzernen gegründeten Handelsunternehmen, oft auch nur aus einem 2-3 Mitarbeitern bestehend, sind völlig legal und Steuerkonform.

Auch aus Sicht der Deutschen Steuergesetzgebung.
Wie so mancher cleverere Steuerfahnder erkennen musste.

Kein Wunder das sich durch die Globalisierung und Niederlassungsfreiheit auch kleinere Unternehmer oder kleine Importeure sowie kleinere Großhändler Gedanken machen es den großen nachmachen zu wollen.

Der oben genannte Eurobetrag von 100 Tausend € zu versteuernder Gewinn eines Kleinunternehmens kann für den Unternehmer bei Nutzung dieser Methode 100% mehr in der Tasche bedeuten.

Ein Betrag der sich lohnen könnte und Möglichkeiten gibt es da viele.

Ein Unternehmer prüft seine Einkaufsmöglichkeiten und die Möglichkeiten die Waren über eine dafür gegründete Handelsgesellschaft, vielleicht mit einem Partner aus der gleichen oder artverwandten Branche, zu handeln.

Der Sitz-Standort sollte dabei ein Land sein das nicht gerade auf der Schwarzen Liste steht, bei dem in jedem deutschen Finanzamt beim auftauchen einer Rechnung dieses Unternehmens, gleich die gesamte Steinbrücksche Kavallerie alarmiert und in Marsch gesetzt wird.

Es gibt in der EU auch Länder die mit günstigen und lohnenden Steuersätzen locken und geeignet sind um über diese als Standort nachzudenken.

Dabei sind allerdings so ein paar Inseln (tatsächliche) oder kleine Länder nicht so geeignet, sie sind oft schon bei Namenserwähnung in einem Finanzamt mit einem automatischen Alarmauslöser verbunden.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, die Europäische Niederlassungsfreiheit garantiert jedem Unternehmer sich innerhalb der europäischen Union niederzulassen, egal ob natürliche Person oder als Gründer einer in dem Staat gegründeten Gesellschaft oder mit einer in einem anderen Staat der EU gegründeten Gesellschaft.

Klar ist, es muss ein Bürger der EU oder eine Person sein, die ein entsprechendes Aufenthaltsrecht in der EU hat.

Das wohl derzeit günstigste Land für das Beispiel-Modell wäre da Bulgarien.
Mit einer Steuerflat von 10% für Körperschaftssteuer und mit 5% Dividendenbesteuerung in Europa ideal.


Auch geeignet für Weltweite Importe zur Verzollung von Waren für und in der ganzen EU.
Günstige Gründungsbedingungen für Handelsgesellschaften, niedrige Personalkosten für gut ausgebildete Mitarbeiter usw.

Eine so in Bulgarien gegründete Handelsgesellschaft kann dann aus der gesamten EU oder Deutschland einen Auftrag mit Bestellung annehmen und ausführen.

Das Bulgarische Handelsunternehmen kauft und besorgt die Ware

In Bulgarien wird der Wareneinkauf von zum Beispiel zum Einkaufs-Stückpreis mit 100 € verbucht und die Ware wird zum Verkaufs-Stückpreis von 300 € an das deutsche Unternehmen weiter berechnet.

Der Gewinn von 200 € je Stück wird in Bulgarien zu einem niedrigen (10% Flat) Steuersatz versteuert.


Tatsächlich erfolgt dies alles nur in einem kleinen Office nur mit minimalen Aufwand und vielleicht nur in einem kleinen Miet-Office, auf Papier mit einer Rechnungsstellung.

Diese Arbeiten werden in der Praxis entweder von einem Beauftragten oder von einem Steuerbüro in Bulgarien durchgeführt.

Der Unternehmer hält sich dort meist nicht auf, beschäftigt für die Tätigkeiten preiswertes Personal vielleicht einen Vorortresidenten, zur geschäftlichen Oberleitung.

Die Ware wird direkt von dem Liefer-Unternehmen, von wo das Bulgarische Handelsunternehmen gekauft hat, an das deutsche Unternehmen geliefert ohne Umweg über Bulgarien.

Der deutsche Einzelunternehmer verkauft die Teile weiter oder generiert einem Wert von 350 €, er muss somit in Deutschland nur einen Gewinn von 50 € je Stück versteuern. Würde er die Ware direkt beziehen, müsste er einen Gewinn von 250 € pro Stück versteuern.

Dadurch, dass die Steuern in Bulgarien deutlich niedriger sind, erzielt dass Bulgarische Unternehmer einen erheblichen Steuervorteil.

Jedem sollte klar sein das dies ein Modell ist das als Gestaltungsmissbrauch angegriffen werden könnte.

Nun ja das sind Gründe Experten zu befragen und zu konsultieren.

(Gestaltungsmissbrauch könnte sonst vorliegen und jedes Finanzamt hellhörig werden lassen)

Es verwundert trotzdem nicht sehr dass jedes bekannte deutsche Unternehmen welches die Möglichkeit zum Outsourcing hat auch nutzt.

"Outsourcing
bzw. Auslagerung bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben und derren Strukturen an externe Dienstleister.
Es ist eine spezielle Form des Fremdbezugs einer bisher intern erbrachten Leistung, wobei Verträge, Dauer und den Gegenstand der Leistung fixieren"
Es soll Unternehmen geben die den Einkauf und deren Abwicklung auch
per Provisionsgesellschaften oder über Outsourcing betreiben lassen.

Wie wirkt sich das DBA zwischen Deutschland und Bulgarien aus?

Laut dem DBA ist es möglich, ganz bestimmte Funktionen in Deutschland auszuüben, ohne dass dadurch gleich eine Betriebsstätte mit steuerlichen Konsequenzen ausgelöst wird.
Sie selbst könnten z.B. Handelsvertreter der Gesellschaft sein, ohne dabei eine Hinzuberechnungsbesteuerung befürchten zu müssen.
Auch ein Lager oder eine ähnliche Funktion ist möglich, ohne dass eine Betriebsstätte in Deutschland ausgelöst wird.

Der folgende Auszug aus einem deutschen DBA macht deutlich, um welche Aktivitäten es geht:

"> Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;

"> Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;

"> Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden;

"> eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen;

"> eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen, wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.

Vor allem der letzte Punkt ist interessant, gibt er doch dem Unternehmer bzw. Gesellschafter relativ großen Freiraum, ohne dabei gleich eine Besteuerung im Wohnsitzstaat befürchten zu müssen.
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