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Fakten rund um die Bulgarische Europa GmbH
Beachten Sie das diese Fakten aus dem Archiv des Kanzlei Netzwerks stammen.
In Bulgarien ist die Gründung einer EOOD/OOD am gleichen Bürokratismus zu messen, wie z. B. in Deutschland. Das Gesellschaftsrecht ist fast identisch mit einer GmbH in Deutschland. Und selbst bei fast deckungsgleichen Gesetzen, wie z. B. beim Deutschen GmbH-Gesetz, klaffen Gesetze und Gesetzesanwendung auseinander. Wenn es aber darum geht, welche Möglichkeiten ein Unternehmer in Bulgarien hat verglichen mit einem Unternehmer in Deutschland mit einer GmbH hat, gibt es doch Unterschiede, die wir nachfolgend aufzeigen.
Das Kapitel der Bulgarischen GmbH beträgt mit mindestens EUR 2.500,00€ Es ist aber auch ein Stammkapital von nur 100 BGN möglich und dadurch nur einen Bruchteil des deutschen GmbH-Kapitals. Und die Überwachung und Handhabung ist weit liberaler und unternehmerfreundlicher.
Die recht freizügige Absetzung von Betriebsausgaben kommt nicht nur dem Unternehmen, sondern der gesamten Bulgarischen Wirtschaft zugute, weshalb der Drang in die Selbständigkeit in Bulgarien weit größer ist als z. B. in Deutschland.
Die Gründung wird von Rechtsanwälten vorbereitet und auch bei der Anmeldung bei der Eintragungsagentur-Handelsregister werden sie tätig. Einige Dokumente müssen jedoch vor einem Notar beglaubigt werden. Bei einer Ferngründung kommt Wahlweise eine Beurkundung vor einem Botschafts -Beamten oder Notar am Ort des Auftraggebers zum Einsatz
Sofern in der Satzung keine abweichenden Regelungen getroffen werden, kann die Gesellschaft ab der Eintragung. Die eigenständige Rechtsfähigkeit als bulgarische Europa GmbH ( EOOD/OOD) erhält die Gesellschaft jedoch erst mit Eintragung ins Handelsregister am Gesellschaftssitz in Sofia.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von privaten oder juristischen Personen gegründet werden. Die beteiligten Personen dürfen sowohl in- als auch ausländisch sein.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsteht gemäß Art. 115 BHG aufgrund eines Gesellschaftsvertrags nach Eintrag ins Handelsregister.
Für die Gesellschaftsgründung ist ein Eintrag in das Handelsregister, die Anzahlung des Stammkapitals und die Benennung eines Gesellschaftsführers notwendig. Der Geschäftsführer ist berechtigt die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister zu beantragen
Dieses auch aus dem Grunde, dass die Akzeptanz einer Bulgarischen GmbH zwischenzeitlich in Deutschland einen weit höher ist als die einer englischen Limited. Nicht nur weil eine Bulgarische EOOD/OOD in fremder Sprache mit dem Kürzel GmbH versehen werden darf
Das zwischen Bulgarien und Deutschland bestehende Doppelbesteuerungsabkommen gibt deutschen Unternehmern die Möglichkeit, eine Repräsentanz oder eine GmbH als Haupt- oder Zweigniederlassung in Bulgarien/Deutschland zu gründen.
Nach den EU-Bestimmungen kann jede Bulgarische GmbH auch nach Deutschland verlegt werden. Dies geschieht meist. in der Form der Zweigniederlassung. Beachten Sie aber, dass das deutsche Finanzamt alle Vorgänge von Auslandsfirmen beobachtet und Banken beim Eröffnen von Konten der Auslandsfirmen diese dem Finanzamt melden.
Bulgarien dem steuergünstigsten EU-Mitglied. Bulgarische Gesellschaften werden mit einer Flatrate von nur 10% Körperschaftssteuer und Ausschüttungen nur mit max. 5% Flatrate besteuert
Das Stammkapital besteht aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter, die gemäß Art. 117 BHG mindestens 2,- BGN betragen müssen. In Bezug auf die Garantiefunktion des Kapitals muss es durch die Kapitaleinlagen angezahlt werden und im Handelsregister eingetragen werden. Wir Gründen mit 100 BGN/Lev Stammkapital das ist 50,-€. Die beiden Formen der Kapitaländerung (Erhöhung und Herabsetzung) erfordern eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags und ihren Eintrag im Handelsregister.
Das Kapital besteht aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter und es wird in das Handelsregister eingetragen. Die Kapitaleinlagen müssen real eingezahlt werden.
Der Gesellschaftsanteil stellt das Gesellschaftsverhältnis zwischen dem jeweiligen Gesellschafter und der Gesellschaft dar. Die Gesellschaftsanteile können übertragen, geerbt und aufgeteilt werden.
Nach Gesetzes über Kapitalgesellschaften muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein (Einmann-Gesellschaft), ansonsten können es beliebig viele sein. Beachten Sie aber bitte, dass bei der Eintragung einer Ein-Personen-Gesellschaft in das Bulgarische Handelsregister der Alleingesellschafter in dem einfachen Handelsregisterauszug namentlich benannt wird.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat eine Organstruktur und handelt im Handelsverkehr durch seine Organe. Gemäß Art. 135 BHG hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Hauptversammlung und der/die Gesellschaftsführer, die obligatorisch sind, sowie einen Prüfer, der fakultativ ist.
Die Hauptversammlung ist das Hauptgesellschaftsorgan, weil es den Willen der Gesellschaft bildet und erklärt. Die Hauptversammlung besteht gemäß Art. 136 BHG aus allen Gesellschaftern, die auch durch ihre Vertreter mit ausdrücklicher Vollmacht (ausschließlich bei juristischen Personen als Gesellschafter) wirken können. Die Zuständigkeiten der Hauptversammlung sind ausdrücklich im Art. 137 BHG aufgezählt. Diese enthalten Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Kapitaländerungen und Änderungen in der Gesellschaft, die Annahme und der Ausschluss von Gesellschaftern, die Auswahl des Gesellschaftsführers, Gewinnausschüttung u.a.
Mit der Gesellschaftsvertretung und -führung werden ein oder mehrere Geschäftsführer beauftragt. Der Geschäftsführer ist das einzige Vertretungsorgan der Gesellschaft. Er wird von der Hauptversammlung gewählt und im Handelsregister eingetragen. Der Eintrag im Handelsregister bedarf des Vorlegens seiner notariell beglaubigten Zustimmung samt Unterschriftsprobe.
Das Verhältnis zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft werden durch einen Vertrag geregelt.
Für den Geschäftsführer gilt ein Wettbewerbsverbot - ihm ist es verboten, Geschäfte in seinem oder im Namen von Dritten abzuschließen, sich an offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften oder an anderen Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu beteiligen, Mitglied der Geschäftsführungsorgane anderer Gesellschaften zu sein, wenn diese eine vergleichbare Tätigkeit ausüben u.a. Die Gesellschaft kann aber den Geschäftsführer von diesem Wettbewerbsverbot befreien.
Die Vertretungsmacht des Geschäftsführers kann unter den folgenden Voraussetzungen beendet werden:
" Entmündigung oder Tod des Geschäftsführers;
" nach Beschluss der Hauptversammlung;
" auf Antrag des Geschäftsführers.
Der Gesellschafter hat gemäß Art. 123 BHG materielle (das Recht auf Gewinnanteil und auf Liquidationsquote) und immaterielle Rechte (das Recht auf Beteiligung an der Geschäftsführung der Gesellschaft und ein Recht darauf zum Gesellschaftsführer gewählt zu werden).
Zu den immateriellen Rechten zahlen auch das individuelle Kollektivrecht auf Information und Kontrollrechte, auf Einberufung der Hauptversammlung u.a. Zu den materiellen Pflichten zählt die Verpflichtung auf Zahlung der Kapitalleinlage. Die Nichteinhaltung dieser Obliegenheit kann zum Ausschluss des Gesellschafters führen.
Zu den immateriellen Obliegenheiten gehört die Beteiligung an der Geschäftsführung der Gesellschaft, die Beschlüsse der Hauptversammlung zu erfüllen, die Gesellschaftsinteressen zu wahren u.a. Für die Gesellschafter in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gilt auch das Wettbewerbsverbot.
Die Beendigung und die Liquidation der Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgen nach den Regeln in Art. 154 ff. BHG. Sie erfolgen sowohl nach den allgemeinen Regeln für Auflösung und Liquidation der Kapitalgesellschaften, als auch nach einigen Sonderregeln.
Vom Gericht kann Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter den folgenden Bedingungen gemäß Art. 155 BHG aufgelöst werden:
" auf Antrag der Gesellschafter, deren Gesellschaftsanteile insgesamt mehr als 1/5 des Kapitals darstellen, wenn wichtige Gründen vorliegen;
" auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn die Gesellschaftstätigkeit gesetzwidrig ist;
" auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn die Gesellschaft innerhalb von 3 Monaten ohne einen Geschäftsführer bleibt.
Ein Liquidationsverfahren kann sowohl nach den allgemeinen Regeln durchgeführt werden, als auch auf Antrag des Prüfers oder der Gesellschafter mit mehr als 1/10 Gesellschaftsanteil.
Ja, natürlich soweit es sich um EU-Bürger handelt.
Dieses bedeutet aber nicht, dass dadurch eine unbeschränkte Steuerpflicht in Bulgarien für den Gesellschafter automatisch entsteht.
Aber auch Personen aus dem nicht EU-Raum dürfen in Bulgarien eine Gesellschaft gründen.
Wir haben US-Bürger, genauso wir Pakistanische oder Chinesische sowie Türkische Gesellschafter oder Geschäftsführer auch ohne Aufenthaltsgenehmigung innerhalb der EU zur Eintragung im Handelsregister gebracht.
Es ist egal, ob es um die Registrierung eines Unternehmens durch eine physische Person aus einem Land der Europäischen Union oder um die Registrierung eines Unternehmens durch eine physische Person aus einem Land außerhalb der EU geht - wir brauchen von der Person einen gültigen Reisepasskopie, und in dem Fall, in dem der Gründer ein europäischer Bürger ist - nur eine gültige Ausweiskopie.
Alle Anmeldeunterlagen des neu zu gründenden Unternehmens werden in der bulgarischen Sprache zu vorbereiten und von einem zertifizierten Übersetzer in der jeweiligen Muttersprache der ausländischen Personen zu übersetzen.
Wenn keine Ferngründungsoption gebucht wird müssten Sie für drei Werktage in Sofia anreisen.
Bei Buchung der Ferngründung müssen Sie nicht anreisen. Die Vorgehensweise dafür lesen Sie an anderer Stelle.
Die Registrierung eines Unternehmens in Bulgarien kann als ein erster Schritt dienen, um ein Visum, einen vorübergehenden oder dauerhaften Wohnsitz in Bulgarien zu erhalten.
Bei der Registrierung eines Unternehmens durch eine juristische Person oder juristische Personen braucht man allerdings mehr Dokumente und wird durchschnittlich 400,- bis 600,-€ teurer. Wegen Beschaffung von Dokumenten wie:
- den aktuellen beglaubigten Register Status der Firma aus dem Handelsregister des Sitz- Landes die einen Anteil an einem bulgarischen Unternehmen übernehmen sollen.
- einen Beschluss der Gesellschafter oder der Aktionäre der ausländischen Firmen, dass ein Unternehmen in Bulgarien gründen will, wofür eine Person ermächtigt werden muss. Die Rechte der ermächtigten Person werden detailliert beschrieben - die Registrierung eines Unternehmens, mit der Unterzeichnung der Dokumente durch die Person, Ermächtigung anderer Personen zur Einreichung der Dokumente, zur Eröffnung eines Bankkontos, zur Bestellung eines Geschäftsführers. Das muss alles durch vereidigten Dolmetscher übersetzt werden und mit Apostille versehen werden.
Die Registrierung eines Unternehmens in Bulgarien kann als ein erster Schritt dienen, um ein Visum, einen vorübergehenden oder dauerhaften Wohnsitz in Bulgarien zu erhalten.
Ja, Sie können eine Interims-Gründung vornehmen lassen und sich dann zwei notarielle Vollmachten vom Interims- Gründer ausstellen lassen.
Eine Vollmacht lautet über die uneingeschränkte Verfügung über die Gesellschaftsanteile, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird.
Eine weitere Vollmacht lautet über die uneingeschränkte und alleinige Vollmacht über sämtliche Bankkonten, die bestehen und über alle weiteren Konten, die der Berechtigte bei welcher Bank im In- und Ausland auch immer allein einrichten kann.
Damit erscheint der Name des wirklichen Betreibers der Bulgarischen Gesellschaft. nirgendwo, er bleibt völlig anonym, wenn er es so will.
Seine Legitimation weist er durch die ausgestellten Notarurkunden nach.
Muss ich für diese Spezialgründung-Gründung und die Vollmachten nach Bulgarien reisen zum einem Bulgarischen Notar?
Nein, weder für die Gründung noch für die Vollmachten müssen Sie zu einem Bulgarischen Notar. Die Vollmachten sind einseitige Willenserklärungen des Interims-Gründers. Sie können unwiderruflich sein.
An jedem beliebigen Ort in Bulgarien. Wenn Sie selber nicht in Bulgarien Ansässig sind, empfiehlt sich, insbesondere für die Überwachung und Einhaltung der Steuertermine, diesen an den Ort und Sitz in der Nähe einer Steuerberatungsgesellschaft zu legen.
Wir empfehlen dabei gerne Sofia, aber auch Varna oder Burgas ist
Nein, man kann jeden in- oder ausländischen Namen in Bulgarien wählen oder auch einen Phantasienamen.
Achtung: Wir gründen jedoch auch in zwei Sprachen. Bei in BG llautet die Bulgarische Gesellschaftsform (bulg.: ????????? ????????? ? ?????????? ???????????, kurz: EOOD/OOD) und wird abgekürzt), die Eintragung in Fremder Sprache lautet dann im Handel- Register eingetragen die Gesellschaftsform GmbH
Diese Besonderheit im bulgarischen Gesellschaftsrecht besagt, die Gesellschaft darf mit dem Kürzel GmbH in fremder Sprache eingetragen werden.
Bei der Wahl des Namens können drei verschiedene Vorschläge über das Zentralregister/Eintragungsagentur abgefragt werden.
Will man ein bestimmtes Hauptwort im Namen haben, so sollte man diesen in allen drei Vorschlags-Bezeichnungen zusätzlich einfließen lassen.
Die Anfrage des Namens erfolgt durch unsere Gründerkanzlei
Das ist möglich: Ja, sie können in jedem EU-Land mit der Gesellschaft arbeiten. Sie können Zweigniederlassungen und Repräsentanzen einrichten.
a) - (als Selbständige) Niederlassung:
Sie können eine Zweigniederlassung in Deutschland errichten. Dies kommt den Rechten und Pflichten einer deutschen GmbH sehr nahe, weil für eine Eintragung in das deutsche Handelsregister eine Gewerbeanmeldung und eine steuerliche Erfassung in Deutschland zwingend erforderlich sind.
b)- nur als Repräsentanz:
diese weitere, häufig vorteilhaftere Möglichkeit ist die Errichtung einer Repräsentanz der der Bulgarischen Gesellschaft in Österreich oder Deutschland, die keiner Handelsregistereintragung, keiner Gewerbeanmeldung und auch keiner steuerlichen Erfassung bei einem deutschen Finanzamt bedarf,
geregelt wird das im Deutsch-Bulgarische Doppelbesteuerungsabkommen. Die Korrespondenz kann komplett in Deutschland erledigt werden, nur die vertraglichen Vereinbarungen und Zahlungsvorgänge müssen über die Bulgarische Gesellschaft erfolgen, obwohl Sie ja mit der Vollmacht auch in Deutschland Konten anlegen lassen können.
Bei Einrichtung einer Repräsentanz entstehen die Gewinne ausschließlich in Bulgarien, der Zahlungsverkehr berührt Deutschland ebenso wenig.
Die GmbH haftet mit Ihrem gesamten Vermögen der Gesellschaft, wie in Deutschland. Dabei ist es unerheblich, ob das Stammkapital bereits verbraucht (ausgegeben) wurde oder nicht. Wichtig ist nur, dass es bei der Gründung nachgewiesen eingezahlt wurde und das ist obligatorisch, weil man keine Bulgarische GmbH gründen kann, ohne dem Notar den Banknachweis der Einzahlung des Stammkapitals (Bankzertifikat) vorzulegen.
Nach Beurkundung der Gesellschaft durch den Notar und Eintragung ins Handelsregister, steht das hinterlegte Stammkapital wieder zur freien Verfügung, wenn der Geschäftsführer der Bank die Gründungsurkunde mit der Handelsregistereintragung vorlegt. Bei einer Ferngründung machen wir das.
Ja. Sie können z. B. als Bauunternehmer in allen EU-Mitgliedsstaaten tätig werden, auch in Deutschland. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Meister nach deutschen Bestimmungen haben oder nicht. Denn Sie benötigen in der bulgarischen keinen Meistertitel, weil es den so Vergleichbar so nicht gibt (außer in Deutschland). Sie sind daher auch zum Beispiel. nicht verpflichtet, wenn Sie mit der bulgarischen in Deutschland arbeiten, einen Maurermeister einzustellen.
Die EU-Verträge bestimmen eindeutig, dass jedes Unternehmen in jedem EU-Land tätig werden kann. Dabei gelten die Bestimmungen des Sitzlandes also Niederlassungslandes, nicht jedoch die Bestimmungen des Landes in dem die Tätigkeit ausgeführt wird. Doch Vorsichtig bei einer selbstständigen Niederlassung greifen die Gesetze des Landes in dem die Anmeldung als selbstständige Niederlassung
Bedenken Sie aber bitte, dass die spanische Gesellschaft in diesem Fall eine bestimmte Zeit in Bulgarien tätig gewesen sein muss.
Zunächst muss grundsätzlich festgestellt werden, dass eine bulgarische GmbH zu jedem Zweck gegründet werden kann (außer genehmigungspflichtigen) und in Deutschland und der EU dann einsatzfähig ist.
Eine eingetragene Zweigniederlassung, die zum Beispiel in Deutschland im Handelsregister eingetragen wird, ist in der praktischen und rechtlichen Handhabung faktisch dann eine deutsche GmbH geworden.
Die Bulgarische EOOD/OOD unterliegt der bulgarischen Körperschaftssteuer. Diese beträgt 10% vom Gewinn der Gesellschaft. Wenn Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, so ist eine Quellsteuer in Höhe von bis zu 5% auf den ausgeschütteten Betrag zu entrichten. Bei ausländischen Gesellschaftern sind die jeweiligen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu beachten.
Die Bulgarische Einkommenssteuer beträgt 10%.
Es gibt zwei Arten von Geschäftsführern: Wenn eine GmbH nur einen Angestellten hat und das ist der Geschäftsführer, so gilt er als jemand, der sich selbst versorgt und es muss aufgrund einer Liste ermittelt werden, auf welchen Betrag die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Dieser Betrag liegt bei Geschäftsführern einer GmbH bei ca. 420 Lewa. Auf diesen Betrag muss er dann aus seiner eigenen Tasche etwa 23 % an Sozialversicherungsbeiträgen, etwa 130 Lewa, zahlen. Es fallen aber keine Steuern an.
Wenn eine Gesellschaft mehrere Arbeitnehmer hat, so bekommt der Geschäftsführer auch ganz normal Gehalt und muss darauf 10 % Einkommenssteuer zahlen.
Selbstverständlich sind Gehälter auch in Bulgarien voll absetzbare Aufwendungen.
Ein "Briefkasten" ist kein ordentlicher Geschäftssitz.
Auf der anderen Seite sind i.d.R. keine großen Büroflächen erforderlich. Hier ist "Augenmaß" gefragt. Die Mindestanforderung wäre eine zustellbare Postadresse, aber keine C.O-Massenadresse und eine eigene Telefonnummer- möglichst mit persönlicher Gesprächsannahme in den normalen Geschäftszeiten. Was kein Problem in dieser Zeit ist. Ob dieses bei einem großen Business-Center sein kann, hängt davon ab, ob der Geschäftszweck bzw. der Umfang der geschäftlichen Tätigkeiten eine entsprechende Infrastruktur erforderlich macht. Je nach Geschäftsumfang ist die Anmietung eines voll eingerichteten Büros, mit Vorlage eines Mietvertrages zwischen Vermieter und Gesellschaft, immer die optimale Konstellation. Unsere Schwestergesellschaften bieten daher gerne ein passendes Firmendomizil an.
Bulgarien ist sowas wie ein Geheimtipp. Unauffällig, diskret und in Europa - kein schlechter Deal. Allerdings haben sich die Steuersätze seit dem 01.01.2014 geändert. Daran war die regierende Sozialistische Partei maßgeblich beteiligt. Zwar gilt nach wie vor eine komplette Befreiung von der Körperschaftssteuer. Allerdings müssen die erlassenen Steuern in einem Zeitraum von vier Jahren in materielle Aktiva reinvestiert werden.
Dennoch: Die Steuerkonditionen sind in Bulgarien derart attraktiv, dass zahlreiche Firmen und sogar kleine Unternehmen ihren Sitz dorthin verlegen, darunter sogar Zahnarztpraxen. Vielleicht sollten Sie Ihre nächste Zahnreinigung also in Sofia machen lassen?
" Steuersatz für Unternehmensgewinne: 10 %
" Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: 10 %, bis auf 5 % reduzierbar bei Nachweis einer Ansässigkeitsbescheinigung
" zehn Prozent einheitlicher Ertragssteuersatz bei Einkommensteuer und Körperschaftssteuer unabhängig von der Höhe des Gewinns
" Ermittlung des Gewinns in der Regel durch Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanzierung
" Großzügiger Betriebsausgabenabzug
" Niedrige Sozialversicherungsbeiträge: für Arbeitgeber beträgt die Gesamtbelastung der Arbeitgeberanteile 17,8%
" Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige: 5% Definitivbesteuerung für Dividenden, 10% Definitivlohnbesteuerung
" für Angehörige ausländischer Sozialversicherungssysteme keine Sozialversicherungspflicht
" monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, Pflicht ab 50.001,-BGN innerhalb von 12 Monaten
" bei Umsatzgröße unter 49.999,-BGN kann Mehrwertsteuer befreit gearbeitet werden.
" Einreichung der Jahressteuererklärungen bis zum 31.3. des Folgejahres
" Gerichtliche Registrierung und Zuteilung einer Steuernummer in der Regel in sieben Tagen seit Beantragung
" Mindeststammkapital für die Gründung 1 Lew (wir empfehlen 100,-BGN (50,-€)
" Keine Beschränkungen bei der Entlassung von Arbeitnehmern durch besondere Rechtfertigungsgründe
" Niedrige operative Unternehmenskosten
Bulgarien hat sich für ein einfaches Steuersystem mit der Berücksichtigung der tatsächlich entstandenen Betriebsausgaben und einem einheitlichen niedrigen Steuersatz entschieden.
Das Land benötigt für die weitere Entwicklung seiner Infrastruktur ausländisches Kapital.
Dafür ist die getroffene bulgarische Grundsatzentscheidung essentiell wichtig. Obwohl das Land landschaftlich, kulturell und von seiner Lebensart vor allem im Bereich der großen Städte und insbesondere in seiner Metropole Sofia viel zu bieten hat, wäre ohne Anreiz in der Steuergesetzgebung dieser Kapitalzufluss aus dem Ausland nicht möglich.
In seiner bisherigen Entwicklung ist Bulgarien im Gegensatz anderer EU-Länder ohne nennenswerte Schulden ausgekommen.
Damit ist zumindest für überschaubare Zeit nicht mit einem Paradigmenwechsel der bulgarischen Regierung zu rechnen.
Es gibt sicher eine Menge von Gründen, warum es notwendig oder zweckmäßig sein kann, in Bulgarien eine Firma zu gründen.
Erinnert sei dabei an den Eigentumserwerb von Grund & Boden, an beste Produktions- und Beschäftigungsbedingungen oder z.B. auch an den Aufbau einer neuen Bonität.
Sie können nahezu jede gewerbliche Tätigkeit fast völlig ohne Befähigungsnachweis bzw. Bildungsabschluss ausüben.
Die laufenden Betriebskosten, wie auch das Haftungsrisiko reduzieren sich auf ein Minimum.
Dabei sind Sie mit einer bulgarischen Firma in Europa genauso handlungsfähig, wie mit einer deutschen Firma.
Im Wesentlichen lehnt sich das Gesellschaftsrecht an das deutsche GmbH-Gesetz an. Praktisch folgt es aber nicht ganz den strengen Auflagen des deutschen Gesetzes.
Dennoch muss ein Gesellschaftervertrag ebenfalls die wesentlichsten Punkte der Gesellschaftsgründung enthalten. Jedoch gibt es drei wesentliche Unterschiede zum deutschen GmbH-Gesetz:
Die Mindesteinlage zum Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt Minimum 2 BGN.
2. Form & Name
Die GmbH unterscheidet in Bulgarien zwei Formen, wodurch schon äußerlich sichtbar wird, wieviel Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind.
Eine Gesellschaft mit mehreren Kapitalanteilseignern erhält den Titel OOD (übersetzt GmbH),
eine Gesellschaft mit nur einem Kapitaleigner den Titel EOOD (übersetzt Einmann-GmbH).
Im Übrigen ist der Name der Gesellschaft frei wählbar.
Die Registratur, die natürlich in Landessprache erfolgt, ermöglicht jedoch die Eintragung eines Namens in lateinischen Buchstaben, in der Regel dann bei uns als mit GmbH Kürzel.
Eine GmbH in Gründung (GmbH i.G.) sieht das bulgarische Recht nicht vor. Die Firma der Gesellschaft kann also erst nach eingetragener Gerichtsregistratur, Zuteilung der Steuer- und Gewerberegisternummer rechtskräftig gewerblich handeln.
Anders als in den meisten anderen osteuropäischen Ländern, ist es in Bulgarien möglich, eine Kapitalgesellschaft mit ausschließlichem ausländischen Kapital (ohne inländischen Kapitalanteil -z.B. 49 / 51 Anteil) also als alleiniger Eigentümer zu gründen. Auch die Geschäftsführung kann in alleiniger Hand des Ausländers liegen. Es gibt also keine zwingende Vorschrift, die besagt, dass Sie mindestens einen bulgarischen Geschäftsführer mitbestellen müssen.
Analog dem deutschen Recht, kann natürlich aber auch die Vertretungsbefugnis eines jeden Geschäftsführers eingeschränkt werden.
Real wird für die Anmeldeprozedur ab notarieller Gründung bei uns eine Zeit von ca. 14-20 Werktagen benötigt.
Von den gesamten Gründungsdokumenten, insbesondere dem Gesellschaftsvertrag, dem Gründungsprotokoll, dem Geschäftsführervertrag, der Gerichtsregistratur, der Finanzamts- und Gewerberegisteranmeldung, bis zum letzten Rundstempel der Firma, erhalten Sie von uns alles aus einer Hand und in jedem Fall zweisprachig in allen Firmendokumenten, von Anfang bis Ende bei einer Bestellung des Premium-Paketes garantiert.
Außerdem begleiten wir Sie natürlich zu den Notarterminen und der Kontoeröffnung bei einer bulgarischen Bank zum Nachweis des Stammkapitals.
Oder nutzen die Ferngründungsoption und wir erledigen dann alles für Sie ohne Anreisezwang in Sofia Bulgarien.
Vorrangig bieten wir diesen Service natürlich für unsere Kunden an, die in Bulgarien zwar geschäftlich tätig sind, jedoch nicht die Zeit haben das ganze Jahr im Lande zu verbringen.
Hierbei kann Ihnen der Externe Service einiges an Arbeit abnehmen und insbesondere auch unwichtige Dinge auf Distanz halten.
Dabei können Sie selbst darüber entscheiden, welche Dinge Sie persönlich auf den Tisch bekommen möchten und was der Büroservice ausfiltern soll.
Sie sollten es vermeiden, nach der Gründung einer Firma in Bulgarien, die Geschäfte des Unternehmens vorrangig aus Deutschland abzuwickeln.
Schnell könnte Ihnen das Finanzamt die dadurch erzielten Erträge als steuerpflichtige Einkünfte berechnen.
Nach der Gründung der Gesellschaft sollten Sie --sofern Sie nicht ständig in Bulgarien leben und arbeiten möchten- sich also mit dem Gedanken vertraut machen, einen virtuellen Büroservice zu nutzen.
Strategie gegen unangenehme Kundenbesuch
Mit der richtigen Auskunftei gelingt es heute in Deutschland fast jedermann, mit Ihrer Geschäftsanschrift binnen kürzester Zeit auch über Ihre Privatanschrift zu verfügen.
Nicht immer dürfte Ihnen der Besuch von unliebsamen Kunden zuhause auch Recht sein. Auch wird immer mehr Arbeit von zuhause aus erledigt, weil Sie z.B. in Ihrem Arbeitszimmer alles haben, was Sie für Ihre Arbeit brauchen. Jeder der dann etwas von Ihnen will, steht automatisch bei Ihnen zuhause auf der Matte.
Wollen Sie das wirklich? Mit dem Büroservice können Sie dieses fast vollständig ausschließen. Dabei sei angemerkt, dass fast jeder, der im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht, einen solchen Büroservice nutzt. Mit einer Büroanschrift in Bulgarien entscheiden Sie selbst darüber, wie groß die Distanz zu Ihren Geschäftspartnern sein soll und wie viel Ihnen Ihre Privatsphäre wert ist.
Überlegen Sie, welchen Marketingeffekt eine zusätzliche Geschäftsadresse im Ausland auf Ihrem Briefpapier auslöst. Sie stellen damit schlagartig eine anzuerkennende Internationalität Ihres Unternehmens her.
Ihre Kompetenz am internationalen Geschäftsverkehr teilzunehmen bringen Sie damit zum Ausdruck und Ihre Kunden, wie auch Zulieferer werden es sicher auch honorieren.
Die Reihe von Gründen ließe sich sicherlich noch beliebig fortsetzen, doch als Letztes sein daran erinnert, dass Sie zur Eröffnung einer Kontoverbindung eine inländische, mithin eine bulgarische Adresse angeben müssen, unter der Sie erreichbar sind. Bitte beachten Sie aber, dass der externe Serviceanbieter jeden Service einstellen wird, sollte er feststellen, dass der Büroservice zur Abwicklung illegaler Aktivitäten, insbesondere für Handlungen gegen bulgarische Gesetze genutzt wird.
Der externe Serviceanbieter wird Ihnen gern ein Angebot unterbreiten.
Bulgarische Banken (übrigens durchgängig Niederlassungen großer Bankgesellschaften aus Westeuropa und Amerika) tragen nicht unbedingt zu einem investitionsfreundlichen Klima im Lande bei. Die Banken die wir ihnen empfehlen bieten Ihnen den Service des Onlinebanking. Damit Sie vom Heimatland aus immer Zugriff auf Ihr Konto haben. und Buchungen veranlassen können. Zu beachten ist das nur ein begrenzter Teil der bulgarischen Bevölkerung verfügt über ein Bankkonto. Analog verhält es sich mit bulgarischen Firmen. Hinzu kommt noch, dass Sie als Firma in Bulgarien nicht zwingend ein Bankkonto führen müssen, wird sehr schnell klar, warum der übergrößte Teil aller Leistungen bar beglichen wird.
Vergleichsweise Unmengen an Bargeld sind täglich im Lande im Umlauf. Doch so unglaublich sich diese Einleitung auch anhört, bietet diese Situation zweifelsohne auch Vorteile. Manch ein Lieferant in Westeuropa wäre froh um jeden Kunden, der die bestellte oder gekaufte Leistung auch gleich bar bezahlt und die Liquidität mancher Firma würde unter diesen Umständen wohl weitaus besser aussehen.
Doch spätestens wenn Sie dann aber Erträge mit Ihrem Unternehmen in Bulgarien erwirtschaften oder durch Verträge Leistungsverpflichtungen eingehen und nicht mit dem Geld unter dem Kopfkissen schlafen wollen oder nicht ständig im Lande sind, kommen Sie an den Punkt, ein Konto einrichten zu müssen.
Natürlich ist für Auslandskunden Ihrer Gesellschaft unabdinglich ein Geschäftskonto in Bulgarien zu führen.
Die Eröffnung eines Privat- oder Geschäftskontos ist ohne weitere Bonitätsprüfung möglich.
Ein Geschäftskonto mit Online Banking ist bei Bestellung eines Premium Gründungspaket enthalten.
Dieses Konto können Sie wahlweise in bulgarischer Landeswährung (BGN) oder in Euro bzw. USD ($) führen.
Für Transfers von und ins Ausland sollte das Konto jedoch auf Euro- oder Dollar-Basis geführt werden. Dem gegenüber nehmen in der Regel Lewa-Konten nur am inländischen Zahlungsverkehr teil.
Daher bieten wir Ihnen den Kontoführungs-Service an.
Vorbehaltlich eines entsprechenden Auftrags Ihrerseits und im Premiumpaket enthalten errichten wir für Sie ein entsprechendes Konto.
Wenn Sie im EU-Raum mit Grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr arbeiten wollen werden Sie nicht um die Beantragung einer jederzeit überprüfbaren EU-ID Steuernummer herum kommen.
Die Überprüfung auf Gültigkeit einer EU-Mehrwertsteuernummer (MIAS) ist Pflicht wenn Sie keinen Ärger mit dem Finanzamt oder der Steuerfahndung haben wollen.
Mithilfe des Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystems MIAS der Europäischen Union kann und muss ein Geschäftspartner auf Gegenseitigkeit nachprüfen, ob ein Unternehmen für grenzübergreifende Geschäfte innerhalb der EU gültig registriert ist.
Nur so darf MwSt. befreit eine Rechnung erstellt werden.
Die leichtsinnige Unterlassung der Prüfung der Gültigkeit wurde schon als Beihilfe zur MwSt. Hinterziehung von Steuerfahndern geahndet.
Da bei der Bestellung der EU-ID auch gleichzeitig und inklusive die Aktivstellung der Nationalen Steuernummer bestätigt wird bedeutet dies eine Ersparnis.
Wenn die Dokumente der Firmengründung nach der Eintragung, und Erteilung eines Registerauszugs ins Ausland versendet werden müssen.
Zum Beispiel beglaubigte und mit Apostille versehene Registerauszüge und Übersetzungen empfehlen wir das diese per DHL oder ähnlicher Versender bei uns zu bestellen.
Anstatt des normalen Versandes per eingeschriebenen Großbrief.
Der Grund ist die lange Laufzeit für normal per Einschreiben versendete große Briefe.
Diese Versandart dauert oft mehr als 10 Werktage, auch schon sind mehr als 3-4 Wochen vorgekommen.
Ach der Verlust der eine Neubeschaffung
Auch die Versendung an uns bitten wir bei wichtigen Dokumenten per DHL vorzunehmen. Nicht nur aus Zeitgründen. Auch ein Verlust der Post ist leider schon eingetreten.
Wenn Sie im EU-Raum mit Grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr arbeiten wollen werden Sie nicht um die Beantragung einer jederzeit überprüfbaren EU-ID Steuernummer herum kommen.
Die Überprüfung auf Gültigkeit einer EU-Mehrwertsteuernummer (MIAS) ist Pflicht wenn Sie keinen Ärger mit dem Finanzamt oder der Steuerfahndung haben wollen.
Mithilfe des Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystems MIAS der Europäischen Union kann und muss ein Geschäftspartner auf Gegenseitigkeit nachprüfen, ob ein Unternehmen für grenzübergreifende Geschäfte innerhalb der EU gültig registriert ist.
Nur so darf MwSt. befreit eine Rechnung erstellt werden.
Die leichtsinnige Unterlassung der Prüfung der Gültigkeit wurde schon als Beihilfe zur MwSt. Hinterziehung von Steuerfahndern geahndet.
Was ist MIAS?
MIAS ist eine Suchmaschine (keine Datenbank), deren Eigentümerin die Europäische Kommission ist. Bei einer Suchanfrage über MIAS werden MwSt.-Registrierungsdaten aus den Datenbanken der EU-Länder abgefragt.
Eine Suche mit MIAS kann zweierlei ergeben:
Entweder werden MwSt.-Registrierungsdaten gefunden (gültige MwSt.-Nummer) oder aber nicht (ungültige MwSt.-Nummer).
Gültige MwSt.-Nummer
Bei einer gültigen MwSt.-Nummer werden die MwSt.-Registrierungsdaten in MIAS angezeigt.
Ungültige MwSt.-Nummer
Wenn die Suchanfrage die Ungültigkeit der MwSt.-Nummer anzeigt, bedeutet dies, dass die MwSt.-Nummer, die Sie überprüfen möchten, in der durchsuchten nationalen Datenbank nicht registriert ist. Dies kann folgende Gründe haben:
" Die MwSt.-Nummer existiert nicht.
" Die MwSt.-Nummer ist nicht für grenzübergreifende Geschäfte innerhalb der EU freigeschaltet.
" Die Registrierung ist noch nicht abgeschlossen (einige EU-Länder verlangen eine eigene Registrierung für grenzübergreifende Geschäfte innerhalb der EU).
Änderungen werden in den nationalen Datenbanken oft nicht unmittelbar erfasst und sind demzufolge auch über MIAS nicht auffindbar.
In dringenden Fällen wenden Sie sich an Ihre örtliche Steuerbehörde.
MIAS steht in 23Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung.
Hier ein Link zur MIAS- Prüfstelle der EUROPÄISCHEN KOMMISSION da erfahren Sie alles Wissenswerte.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/faq.html?locale=de#item_20
Da bei der Bestellung der EU-ID auch gleichzeitig und inklusive die Aktivstellung der Nationalen Steuernummer bestätigt wird bedeutet dies eine Ersparnis.
Auch Sie wollen sicher alles in Ihrer Sprache lesen und verstehen können.
Insbesondere was Sie unterschreiben sollen.
Da aber auch die wenigsten ausländischen Geschäftspartner Bulgarisch sprechen muss nicht nur der Register-Auszug von einem zertifizierten Übersetzer übersetzt und beglaubigt sein, sondern oft wird der Gesellschaftervertrag (Satzung) verlangt und gefordert.
Natürlich in der Sprache des Verhandlungspartners.
Bei Banken, Telecom, Internetplattformen, Bezahlsystemanbieter oder Geschäftsverträgen wird das standardmäßig verlangt.
Da ist es sehr sinnvoll dass die Gründung zweisprachig erfolgt.
Daher empfehlen wir Ihnen diese Option zu wählen.
Sie ersparen sich aus unserer Erfahrung viele Kosten für spätere Übersetzungen und oft sehr hinderliche Zeitverzögerungen.
Um mit einer Bulgarischen Gesellschaft im europäischem Ausland zum Beispiel zusätzliche Firmenkonten einzurichten,
werden Sie sofort aufgefordert einen entsprechenden aktuellen Register-Auszug der Firma vorzulegen.
Natürlich beglaubigt und mit einer Apostille versehen.
Da die wenigsten Banker Bulgarisch sprechen muss der Register-Auszug von einem zertifizierten Übersetzer übersetzt und beglaubigt sein.
Und eine Apostille darf da dann auch nicht fehlen.
Meistens wird auch noch die Satzung der Gesellschaft bzw. Gründungsurkunde verlangt, die dann auch übersetzt werden müsste.
Wer eine Immobilie kauft oder Mieten möchte kommt um diese beglaubigten Firmendokumente nicht herum.
Wenn eine Firma mit Internetplattformen arbeitet möchte bei der auch Zahlungssysteme oder Abrechnungssysteme zum Einsatz kommen,
werden Firmen-Unterlagen verlangt die genauso belastbar sein müssen wie bei Banken.
Dann natürlich übersetzt und beglaubigt usw.
Die bulgarischen Rechnungs Vorgaben
Die Rechnung in Bulgarien
Sachstand September 2012
Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen zu Inhaltsangaben bei einer Rechnungsstellung durch ein bulgarische Unternehmen.
Wir erhalten von unseren deutschen oder österreichischen Klienten oft die Frage wie Sie die Rechnungen ihrer neuen bulgarischen Firma ausstellen müssen und welche Daten diese enthalten sollen.
Aus diesem Grund soll dieses Kapitel Sie vorsorglich darüber aufklären.
Nach den Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union, ist die bisherige bulgarische Möglichkeit der zwei Rechnungsarten, Rechnung mit MwSt. oder ohne MwSt., weggefallen.
Seit dem 1. Januar 2007 wird nur noch der Begriff >Rechnung < verwendet.
Die erforderlichen Vorgaben der Rechnungen sind in Art. 114 Ab. 1 des UStG (Umsatzsteuergesetz) detailliert dargestellt.
Zusammenfassend sind es diese:
1) Bezeichnung der Rechnung als solche.
2) Serienmäßige zehnstellige Rechnungs-Nummer.
3) Datum der Ausstellung.
4) Name und Anschrift des Rechnungsstellers.
5) Einheitlicher Identifikations-Kode des Rechnungsstellers.
6) Name des Verfassers der Rechnung. (Aussteller)
7) Name und Adresse des Rechnungsempfängers (an den die Rechnung gestellt wird)
8) Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsempfängers (Ganz wichtig ist diese bei Rechnungen über innergemeinschaftlichen Dienstleistungen und Lieferungen zwischen Unternehmen, damit die bulgarische MwSt. nicht anfällt)
9) Bei Waren/Sachen: die Menge und Art des Produkts, bei Dienstleistungen deren Art und Bezeichnung
10) Das Datum des steuerpflichtigen Ereignisses der Lieferung.
Oder das Datum, an dem die Zahlung erfolgte und empfangen wurde.
11) Einzelpreis ohne Umsatzsteuer und die Bemessungsgrundlage der Lieferung Umsatzsteuersatz,
Achtung: wenn dieser Null ist, muss der Grund für seine Anwendung und die Grundlage für die Erhebung der Umsatzsteuer angegeben werden. Höhe der Umsatzsteuer Die Höhe der Zahlungen, wenn sie sich aus der Menge der Bemessungsgrundlage und die höhe der Umsatzsteuer unterscheiden. Bei Lieferung neuer Fahrzeuge (Im innergemeinschaftlichen Handel) müssen die Gründe, woraus sich die Neuwertigkeit des Fahrzeugs bestimmen angegeben werden. Die Weise der Erstellung der Rechnung ist in den Artikeln 78 und 79 der Verordnung über die Umsetzung des Umsatzsteuergesetzes detailliert beschrieben.
Die Form der Rechnung muss die folgenden Inhalte enthalten:SeriennummerWichtig die Bezeichnung als Original in der jeweils ersten Ausfertigung
12) Name und Identifikationsnummer der die Rechnung ausstellenden Person
13) Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß Art. 94, § 2 des Umsatzsteuergesetzes.
Die Rechnungen können auf Papier oder in elektronischer Form ausgestellt werden.
Die Anforderung ist, dass in beiden Fällen die Rechnung in doppelter Ausfertigung zu erstellen ist.
Eine Ausfertigung verbleibt für den Kunden und mindestens eine für den Aussteller.
Unabdingbare Voraussetzung bei der Ausgabe von Rechnungen in elektronischer Form ist die Möglichkeit,
die Echtheit des Dokuments zu beweisen.
Achtung: Die Unterschrift des Ausstellers kann, falls erforderlich, mit dem Einheitlichen Identifikations-Kode ersetzt werden.
Das Umsatzsteuergesetz enthält keine besonderen Vorschriften über die Anordnung oder Position der Details einer Rechnung.
Laut dem Gesetz und der Verordnung über dessen Umsetzung kann jedes Unternehmen seine eigene Art der Ausfertigung von Rechnungen erstellen.
Wichtig soweit diese alle oben genannten Pflichtangaben enthalten.
In welcher Sprache können BG- Rechnungen ausgestellt werden.
Laut Artikel 3 des Rechnungslegungsgesetzes müssen alle primären Buchhaltungsbelege in bulgarischer Sprache mit arabischen Ziffern erstellt werden.
Alle Geldbeträge müssen in BGN also der bulgarische Währung beziffert werden.
Sie können auch in einer Fremdsprache und Fremdwährung ausgestellt werden,
müssen jedoch in diesem Fall, diese noch durch eine Kopie in der bulgarischen Sprache begleitet werden.
Wie müssen die BG-Rechnungen nummeriert werden?
Nach den Vorgaben des Art. 78 § 2,3 und 4 der Verordnung über die Umsetzung des Umsatzsteuergesetzes muss die Nummerierung der Rechnungen grundsätzlich zehnstellig ohne Überlappung und ohne Lücken sein.
Achtung:
Jeder Steuerpflichtige ist verpflichtet eine Rechnung auszustellen, unabhängig davon,
ob er nach dem UStG angemeldet ist oder nicht.
Seit den Änderungen des Umsatzsteuergesetzes vom 01.01.2007 sind die Rechnungs-Formulare für nach UStG registrierte oder nicht registrierte Unternehmen identisch.
Für Gründungsklienten erstellen wir gerne ein entsprechendes Rechnungsmuster mit den erforderlichen Daten,
die Sie dann in ein eigenes Exemplar übernehmen können.
Archiv Hinweis
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