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Die Vorauswahl
Wo soll der Hauptgeschäftseinsatz stattfinden?
Vor einen Gründungsauftrag zu einer Auslandsgesellschaft sollte klar sein wo und wie Sie ihr geplantes oder bestehendes Geschäft betreiben können oder wollen.

Also schwerpunktmäßig den Unternehmensgegenstand (Zweck der Gesellschaft) von Deutschland oder von Bulgarien aus zu betreiben.

Grundsätzlich kann jede in der europäischen Union gegründete Gesellschaft in der ganzen EU ihre Geschäfte von ihrem Gründungssitz aus oder unter zu wählenden verschiedenen Statusgrundlagen, zum Beispiel im Ansässigkeits-Staat des Gesellschafters oder vom Ausland aus betrieben werden.

Am Beispiel Bulgarien – Deutschland hier die Möglichkeiten mit einer bulgarische *Europa GmbH

*Die bulgarische Europa GmbH


*Die bulgarische Rechtsform EOOD oder OOD ist flexibel und international anerkannt, sie wird für den Auslandseinsatz zweisprachig eingetragen und gegründet, zum Beispiel in BG: „софтуер EOOD“ in DE: „Software GmbH“ oder wahlweise „Software Ltd“ daher auch die von IBC verwendete Bezeichnung "bulgarische Europa GmbH"



Deutsche Zweigstelle einer Bulgarischen EOOD/GMBH.

Eine „deutsche“ EOOD (bulgarische EOOD mit Niederlassung in Deutschland) ist möglich.

Daher erfreut sich die bulgarische EOOD als Europa GmbH in Deutschland steigender Beliebtheit.
Zumal wegen der günstigen und preiswerten Gründungskosten, der Haftungsbeschränkung, wenn es sein soll auf nur 50 Cent.

Trotz der Entfernung zu Bulgarien (ca. 2-3 Flugstunden) lässt sich vom heimischen Ort aus Deutschland per Ferngründung eine bulgarische Europa GmbH gründen.

Will man auch von Deutschland aus schwerpunktmäßig den gewählten Unternehmensgegenstand betreiben und am Markt auftreten, wäre eine deutsche “Zweigstelle” der bulgarischen Europa GmbH in Deutschland erforderlich.

Die Möglichkeiten: Niederlassung/ Tochtergesellschaft/ Betriebsstätte

Vorweg muss man aufpassen, dass man wichtige Begrifflichkeiten nicht durcheinander bringt:
Niederlassung/ Zweigniederlassung
Das ist die hier im Beispiel gemeinte (einzig) relevante Form.
Eine Niederlassung oder Zweigniederlassung setzt eine eigene, eigenständige Repräsentanz voraus.

Betriebsstätte
Eine Betriebsstätte ist im Gegensatz zur (Zweig)Niederlassung nur eine unselbständige Einheit.
Wenn man beispielsweise einzelne Geschäftsbereiche wie die Produktion auslagert, liegt (nur) eine Betriebsstätte vor.


Tochtergesellschaft
Eine Tochtergesellschaft ist eine rechtlich komplett eigene, separate Gesellschaft, die eben als Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft (also überwiegend) gehört.
Das wäre für den deutschen Einsatz zu viel des Guten, da man ja im Grunde nur eine Gesellschaft, nämlich die bulgarische Gesellschaft einsetzen möchte und nicht zwei.

 

Niederlassung einer bulgarischen Europa GmbH in Deutschland

Juristisch korrekt lautet die Zweigstelle „selbständige Zweigniederlassung“.

Diese muss man nicht nur gesellschaftsrechtlich in Bulgarien gründen und im Handelsregister anmelden, sondern bei einem entsprechenden Organisationsgrad in Deutschland auch im deutschen Handelsregister eintragen (lassen).

Organisationsgrad ist ein unbestimmter Rechtsbegriff der für jeden Einzelfall individuell festzustellen ist.
Eine reine kleine Vermögensverwaltung etc. dürfte dies nicht erfüllen.

Aktives, umfangreiches Betreiben der Geschäfte von Deutschland aus, regelmäßig schon.

Folgendes ist hierfür in der Regel erforderlich:

> Ein Gesellschafterbeschluss über die Verlegung des Hauptsitzes nach Deutschland (liefert IBC)
> Einrichtung der inländischen Zweigniederlassung mit Firma, Anschrift, Gegenstand und Vertretungsreglung (Vorlage liefert IBC)
> Gesellschaftsvertrag als Original und zusätzlich als beglaubigte Kopie (liefert IBC)
> Notarielle Beglaubigung der Unterschrift (en) von Gesellschafter und Geschäftsführer für den Antrag
> Anmeldung im deutschen Handelsregister (macht und erstellt beides dann der beauftragte Notar in Deutschland)

> Verwaltungsrechtliche Genehmigung sofern Ihre Tätigkeit Deutschland (Inland) genehmigungspflichtig ist.

Hierzu ist nun natürlich immer die deutsche Sprache maßgeblich.

Da die bulgarische Gesellschaft bei IBC immer zweisprachig gegründet werden ist das kein Problem.

Hinweis:
Erfolgt eine solche Anmeldung trotz Erfordernis nicht, droht ein Zwangsgeld mit Aufforderung zur Eintragung durch das Registergericht.
Mangels Kenntnis von Registergerichten in kleineren Orten über bulgarische Niederlassungen kommt dies in der Praxis jedoch kaum vor.
Allerdings gibt es meist dann bei der Erteilung des Gewerbescheines Probleme, so dass eine Ablehnung wegen Verstoß gegen die Gewerbeordnung wiederum nur mit Eintragung ins Handelsregister begegnet werden kann.
Manchmal wird aber die Gewerbeanmeldung wegen Verwechslung mit einer unselbstständigen Niederlassung angenommen und erteilt.

Hier
4 mögliche Organisationsformen von und in Deutschland tätig zu werten

Die bulgarische Gesellschaft ist absolut in einem Steuerparadies angesiedelt.

Kann aber in ganz Europa oder weltweit genutzt werden.

Steuersparend von Bulgarien aus oder beispielsweise als
unselbständige, selbstständige oder Betriebsstätte in Deutschland.

Die Tochtergesellschaft in Deutschland:


Die Tochtergesellschaft ist mehrheitlich Eigentum der bulgarischen Muttergesellschaft, aber als Gesellschaft deutschen Rechts organisiert (z. B. GmbH, OHG, KG oder GmbH & Co KG), rechtlich selbstständig und verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Es wird dabei auch gerne von einer Holding gesprochen, was steuerlich sehr attraktiv sein kann. Auch für kleinere Unternehmen.

Die Zweigniederlassung in Deutschland:


Eine selbstständige Zweigniederlassung besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und bleibt ein Teil des bulgarischen Auslandsunternehmens. Die Leistungen entsprechen weitgehend dem Spektrum der Hauptniederlassung und es ist sowohl eine räumliche als auch eine personelle Selbstständigkeit gegeben.

Für die Errichtung/Gründung ist eine Gewerbeanmeldebescheinigung erforderlich.

Eine Zweigniederlassung ist in das deutsche Handelsregister einzutragen, wobei die tatsächliche Existenz der bulgarischen Firma in Deutschland durch einen bulgarischen Handelsregisterauszug plus einer entsprechenden Übersetzung nachzuweisen ist.

Die Betriebsstätte in Deutschland:


Eine Betriebsstätte übernimmt lediglich Hilfsgeschäfte für die Hauptgesellschaft in Bulgarien
(z. B. als reine Produktionsstellen, Beratungs oder Vermittlungsstellen, externe Lager).

Die Betriebsstätte besitzt keine rechtliche Selbstständigkeit und ist völlig vom Hauptbetrieb in Bulgarien abhängig.

Es ist keine Handelsregistereintragung in Deutschland erforderlich, wohl aber die Anmeldung beim zuständigen Ordnungs-, Gewerbe- oder Verbraucherschutzamt.
(wobei auch hier die tatsächliche Existenz der bulgarischen Firma in Deutschland durch einen bulgarischen Handelsregisterauszug plus einer entsprechenden Übersetzung nachzuweisen ist)

Heutige Technologien vereinfachen Kommunikation weltweit

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Firma nicht nur im Bereich Webbusiness im Ausland zu gründen, dann bestehen gerade in Bulgarien beste Chancen.
Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist in Bulgariens Städten wie Sofia, Varna, Burgas oder Plovdiv selbstverständlich. Somit verhelfen modernste Technologien dazu, die Kommunikation zwischen deutscher Niederlassung und ausländischem bulgarischen Firmensitz einfach zu gestalten.
Ausgebaute Telefonnetze und eine zuverlässige Internetanbindung stellen heutzutage kaum noch ein Problem dar.
Daher können Konferenzen online abgehalten werden - zum Beispiel per Videokonferenz. Auch die Übermittlung von Texten jeder Art und Geschäftspost ist online problemlos realisierbar.
Somit können nicht nur Internetprojekte von verschiedenen Standorten aus gleichzeitig bearbeitet werden.
IBC Gründerkanzlei bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der IBC Gründerkanzlei EOOD & ext. Partner. Informieren Sie sich stets darüber.