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Archiv-Steuerfakten

Quellensteuer / Dividendensteuer


Die Quellensteuer bzw. Dividendensteuer werden, wie der Name es schon sagt,
auf Dividenden und Liquidationserlöse erhoben, die in und von einem Unternehmen entstanden sind, mit einem Tätigkeitsschwerpunk in Bulgarien.
Dies gilt für inländischen als auch für ausländische juristische Personen.
Der Steuersatz der Quellensteuer in Bulgarien beträgt lediglich 5%.

Körperschaftsteuer



Nach dem bulgarischen Steuergesetz werden die Gewinne von juristischen Personen,
deren Tätigkeitsschwerpunk sich in Bulgarien befindet, mit einer Körperschaftsteuer belegt.
Hierbei ist es unabhängig, ob es sich um inländischen oder ausländischen Gesellschaften handelt.
Ebenso gilt dies für selbstständige gewerbetreibende natürliche Personen.
Die Körperschaftsteuer wird auch erhoben, wenn die juristische oder natürliche Person das Einkommen aus einer Quelle in Bulgarien bezieht.

Der einheitliche Steuersatz für die Körperschaftsteuer in Bulgarien beträgt nur 10% (Flat).
Das bulgarische Steuergesetz unterscheidet hierbei zwischen inländischen und ausländischen Personen
(also juristische oder natürliche).
Inländische Personen sind auch mit ihrem gesamten Welteinkommen scheuerpflichtig.
Wichtig:
Im Ausland ansässige Gesellschaften und Personen sind nur mit dem Gewinn aus ihrer Geschäftstätigkeit in Bulgarien steuerpflichtig.

Die Anmeldung beim Finanzamt für Körperschaftsteuer hat immer bis zum 31. März des Folgejahres zu erfolgen,
solange der Nettoumsatzerlös des Vorjahres nicht 300.000,- BGN (ca. 150.000,- Euro) übersteigt,
oder es sich um das Gründungsjahr einer neuen Firmengründung in Bulgarien handelt.

Sozialabgaben in Bulgarien

Sozialabgaben in Bulgarien
Eine bulgarische GmbH (OOD/EOOD) muss immer mindesten einen Angestellten haben. Im Regelfall ist dies der Geschäftsführer. Hierfür fallen die gesetzlichen Sozialabgaben an. Die Lohnnebenkosten in Bulgarien fallen auch an, wenn Sie sich als Geschäftsführer kein Gehalt bezahlen. Hierbei jedoch nur in der Minimalsumme von ca. 80,- Euro pro Monat.

Stammkapitaleinlage einer bulgarischen GmbH



Die Stammkapitaleinlage für die Gründung einer bulgarischen GmbH (OOD/EOOD) wurde seit 2019 auf lediglich 1 Euro (2 Leva) herabgesetzt.
Wir empfehlen aber dringend zu einer Stammkapitaleinlage von mindestens 50,- Euro.
Dis befindet sich in unseren Ferngründungs-Paketpreisen inklusive

Kosten für die laufende Buchführung in Bulgarien



Die Kosten für die Buchführung in Bulgarien werden üblicherweise nach der Anzahl der einzelnen Buchungsposten berechnet.

Unsere Kanzlei Netzwerk Paketangebote sind da ein Ideales Startinstrument.
Hinzu kommen noch Kosten für die Personalbuchführung mit Abrechnung der Sozialabgaben und die Kosten für den Jahresabschluss. Siehe dazu unsere Paketangebote.

Kosten die in einem Gründungspaket stecken

Die Kosten für die Firmengründung in Bulgarien setzten sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:

Anwaltskosten für die Erstellung der Gründungsdokumente wie Gründungsvertrag,
Gesellschaftervertrag und Gesellschafterbeschluss für die Bestellung des Geschäftsführers

Notarkosten für die Beurkundungen und Beglaubigungen
Staatliche Gebühren

Kosten für Eintragungen, Registrierungen und Beantragungen bei den verschiedenen Behörden

Bankkosten für Stammkapitaleinlage

Kosten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz

Kosten für die offiziellen Übersetzungen

Kosten für den damit verbundenen Arbeitsaufwand

Mit unseren Gründungspaketen Basis und Allinklusive werden alle diese Kosten abgedeckt.

Basis für 1.399,- Euro.

Allinklusive 1.999,- Euro
Das beinhaltet dann auch die zusätzlichen Kosten für zweistrachige Gründungsdokumente
Zusätzlich die Kosten für eine Ferngründung, also ohne Anreise der Gründer.
Registerauszung in zwei Sprachen mit beglaubigung und Apostille.
Bankzertivizierung per Vorortrepäsentant mit Kontoeröffnung
und Antrag auf umwandlung in ein Geschäftskonto mit Debitkarte und Internetbanking.
Beurkundung über Botschaft oder Konsulat.

Stammkapitaleinlage einer bulgarischen GmbH



Die Stammkapitaleinlage für die Gründung einer bulgarischen GmbH (OOD/EOOD) wurde seit 2019 auf lediglich 1 Euro (2 Leva) herabgesetzt.
Wir empfehlen aber dringend zu einer Stammkapitaleinlage von mindestens 50,- Euro.
Dis befindet sich in unseren Ferngründungs-Paketpreisen inklusive

Mietkosten, Officeservice und Postweiterleitung



Um nicht den Anschein einer Briefkastenfirma zu geben und den laufenden Geschäftsbetrieb zu ermöglichen ist ein ordentlicher Firmensitz mit funktionierender Infrastruktur überaus wichtig.
Die Kosten für Miete und Büroservice mit Postweiterleitung decken Sie mit leicht nach Sitz oder Office Lage zwischen 50,- bis 90,-€ im Monat vollständig ab.
Siehe dazu unsere Paketangebote.

Muss der Gründer nach Bulgarien anreisen?

Nein.
Das Kanzlei Netzwerk führt die komplette Gründung der bulgarischen Europa GmbH für Sie, ohne dass Sie nach Bulgarien anreisen müssen.
Es müssen nur die von uns vorbereiteten Dokumente und Vollmachten,
bei Ihnen vorort bei einem Konsulat/Botschaft oder von einem Notar Ihrer Wahl beurkundet werden.

Stammkapitaleinlage einer bulgarischen GmbH



Die Stammkapitaleinlage für die Gründung einer bulgarischen GmbH (OOD/EOOD) wurde seit 2019 auf lediglich 1 Euro (2 Leva) herabgesetzt.
Wir empfehlen aber dringend zu einer Stammkapitaleinlage von mindestens 50,- Euro.
Dis befindet sich in unseren Ferngründungs-Paketpreisen inklusive

Welche laufenden Kosten entstehen?

Bei einer aktiv tätigen Gesellschaft entstehen Domizil-Mietkosten für den Firmensitz und mindestens Buchführungskosten
(siehe unsere Gründungspakete).
Weiter kommen auch noch eventuell die minimalen gesetzlichen Sozialabgaben (ca. 60-80,- Euro) für den Geschäftsführer.
Wenn Sie sich als Geschäftsführer ein Gehalt bezahlen, dann entsprechend der Lohnhöhe.

Buchhaltungsservice in Bulgarien


Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, unser Kanzlei Netzwerk erledigt den Rest.
Nach der Firmengründung in Bulgarien übergeben Sie unserem externen Kanzlei Netzwerk die komplette Buchhaltung.
Passend für den Umfang der für Ihr Unternemen mit Ihnen ermittelt wurde.
Preisangepast und per Pauschalpaket.

Auch bei Betriebsprüfungen begleitet Sie das Netzwerk Team kompetent in allen Bereichen.

Einrichtung und Pflege aller Konten

Kontierung gemäß Ihres Kontenplans

Buchung aller Geschäftsvorfälle

Kontenabstimmungen

Aufbereitung und Ablage der Buchungsbelege

Erstellung des Jahresabschlusses

Bilanz-Erstellung

Einkommenssteuererklärung

Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen

Erstellung der Meldungen an die Sozialversicherungsträger

Vorteile für viele Unternehmer


Der mit Abstand interessanterste ist wohl der extrem günstige Steuersatz. (10% Flat)
Der sichere Tipp Bulgarien, ist eine Steueroase in Europa.

Die Firmengründung in Bulgarien bietet natürlich einige Vorteile.
Egal ob Sie ein Selbstständiger, ein Freelancer, ein Kleinunternehmer oder ein Großindustrieller sind, von dieser günstigen Steuer kann jeder profitieren.

Die Legale Steueroase in Europa

Legale Steueroase in Europa
Bulgarien ist ein Geheimtipp um legal Steuern zu sparen. Unauffällig, sehr diskret und vorallem ein vollwertiger EU-Mitgliedstaat. Die Unternehmensgewinne werden mit einer Flat-Tax von nur 10% versteuert. Ebenso die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge beträgt auch nur 10%.

Bulgarien perfekt für Ihr Online-Business



Eine Firmengründug in Bulgarien bietet sich besonders gut an für Kleinunternehmer,
die im online Business tätig sind.
Da Sie Ihrem Geschäft von überall aus nachgehen können,
können Sie mit einer Firma in Bulgarien alle gegebenen Vorteile nutzen, ohne sich einschränken zu müssen.

Auch für den online Handel bietet sich Bulgarien mit seinen günstigen Lager- und Versandmöglichkeiten an.
Firmengründer mit vorhandenen Internet-Handels-Geschäft können wir gerne nach der Gründung Vollservice Logistiker vermitteln.

Firmen-Bankkonto


Bei einer Ferngründung eröffnen wir in Ihrem Namen ein Bankkonto für Ihre Frirmengründung bei einer Namhaften Großbank in Bulgarien.
Natürlich mit entsprechendem Internet-Banking.

Stabile Währung

Der Kurs der bulgarischen Wärung (Lew) ist durch das bulgarische Gesetz festgelegt und dadurch fix zum Euro.

1,- Euro entspricht 1,95583 Lewa (BGN).

Keine Kursschwankungen

Freie Wahl zu BGN oder EUR Bankkonto

Solide Staatsfinanzen

Archiv Hinweis

Archiv Hinweis:
Die im Archiv gesammelten und da gestellten Artikel, Abhandlungen und Infos sowie Links zu anderen Seiten, sowohl von Kanzleipartner aus dem Kanzlei-Netzwerk und verbundenen externen Serviceanbietern, stammen zum Teil aus den Startjahren 2004 in Bulgarien/Sofia. Die Inhalte können daher zum Teil nicht den aktuellen Sachstand beschreiben. Daher können wir für diese im Archiv gesammelten Inhalte keine Haftung oder Gewähr auf Aktualität und Richtigkeit übernehmen.
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