Europas Steuerparadies
Eines der interessantesten Steuerparadiese liegt in Europa!
Dass ausgerechnet Bulgarien eines der Länder in der Europäischen Union ist mit den niedrigsten Direkt-Steuern ist nicht jedem Unternehmer bekannt.
Noch immer kennen das europäiche Steuerparadies Bulgarien die wenigsten Klein und Mittelstandunternehmer.
Hier die drei wichtigsten Steuer Beispiele:
Die Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer, also die Steuer, die die Unternehmen abführen, beträgt als Flat 10% des Gewinns.
Die Steuer ist eine „Flat-Tax“, es bleibt also der gleiche Steuersatz, unabhängig von der Höhe des Gewinns.
Achtung:
Eine Gewerbesteuer hat Bulgarien nicht.
Auch keinen Zwangsmitglietschaften wie IHK usw.
Die Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird auf den Arbeitslohn oder auf die Einnahmen aus den freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeiten errechnet.
Die Einkommenssteuer beträgt ebenfalls als Flat 10% und ist also eine „Flat-Tax“.
Achtung: dabei besteht aber die Besonderheit, dass bei Selbstständigen oder Freiberufler bei der Berechnung des zu besteuernden Gewinns keine Geschäftsausgaben außer einer 25% Pauschale anerkannt werden.
Einkommenssteuer wird somit also auf die tatsächlichen Einnahmen berechnet.
Und dann werden als Ausgleich statt Geschäftsausgaben 25% von den Einnahmen pauschal als Ausgaben anerkannt und dann erst der Rest mit 10% Einkommensteuer besteuert.
Für verschiedene Freiberufler und deren Tätigkeiten kann der reale Steuersatz auf unter 7.5% sinken.
Die Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer beträgt in Bulgarien nur 5%. Flat
Wege zum Ziel
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie von den niedrigen Steuern in Bulgarien profitieren können
Beispiel 1: Durch das gründen eine Gesellschaft in Bulgarien
Wenn Sie eine Firmen-Gesellschaft in Bulgarien gründen, werden deren Gewinne mit 10% Flat Körperschaftssteuer besteuert und die Gewinnentnahme also Dividenden durch weitere 5%. Flat besteuert.
Der gesamte Steuersatz errechnet sich so also in Bulgarien insgesamt auf nur 14,5%.
Achtung ein wichtiger Hinweis:
in diesem Zusammenhang möchten wir dringend darauf hinweisen,
dass die Gründung einer reinen Briefkastenfirma (also nur eine im Register eingetragene Gesellschaft) nicht ausreichend ist und in Ihrem Heimatland des Inhabers als Steuervermeidungsmodell und Steuerhinterziehung gewertet werden könnte.
Aus verschiedenen Gründen muss die Gesellschaft daher in Bulgarien eine Betriebsstätte haben.
(Zum Beispiel ein eigenes Büro oder Gemeischaftsbüro, Personal, oder Geschäftsführung vor Ort, etc.)
Die die von der Firma in Rechnung gestellten Leistungen müssen auch in Bulgarien erbracht werden.
Die verschiedenen Lösungen um den Status zuerreichen sind daher gut für Unternehmen umzusetzen und geeignet,
die ganz oder zumindest einen Teil ihrer Tätigkeiten nach Bulgarien verlagern können.
Zum Beispiel Unternehmen aus der IT, Outsourcing, Produktion, internationaler Handel vor allen für Internet Handel und Dienstleistungen oder ähnliche Branchen.
Viele Einkaufsgesellschaften werden in Bulgarien von Europäischen Unternehmen gegründet.
Der Grund ist klar.
Es Lohnt sich für fast dedes Unternehmen darüber nachzudenken.
Das Kanzlei Netzwerk hilft Ihnen gerne dabei.
Wege zum Ziel
Beispiel 2: Durch Wechsel des eigenen Lebensmittelpunktes nach Bulgarien
Wenn Sie ein Selbstständiger oder Freiberufler oder Geschäftsführer einer bulgarischen Gesellschaft sind und Ihre oder Unternehmensleistungen für Auftraggeber oder Kunden auch aus der Entfernung ins Ausland erbringen können, können Sie leicht Ihren Lebensmittelpunkt nach Bulgarien verlagern.
Das erfolgt dann durch bulgarische Wohnsitzanmeldung bei der Polizei/ Ausländerbehörde. Nach einem Zeitraum von 181 Tagen gelten Sie dann rechtlich als bulgarischer Steuerinländer.
Eine anschließende Gesellschaftsgründung mit Handelsregistereintrag oder Eintragung im BULSTAT-Register ist dann die der geschäftsbeginn im Steuerparadies Bulgarien.
Wir können Ihnen dabei helfen das zu beginnen?
Unsere Kundenklientel stammt fast ausschließlich aus dem europäischen Ausland, und dies hauptsächlich aus dem deutschsprachigen Raum.
Unsere Kundenklientel sind kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler auch sogenannte Freelancer, sowie Gründer für bulgarische Niederlassungen oder Tochtergesellschaften von Auslandsunternehmen. Unsere Klientel bedienen wir neben Bulgarisch und Deutsch auch Englisch.
Mit unserem Kanzlei-Netzwerk können wir für Sie tätig werden.
– Begleitung bei einer Gesellschaftsgründung oder Wohnsitzanmeldung in Bulgarien.
– Steuerberatung und Buchhaltung in Bulgarien.
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie eine Mail oder Rufen direkt in den üblichen Office Zeiten an
Umsatzsteuer in Bulgarien
Durch das Umsatsteuergesetz in Bulgarien unterliegt jeglicher Umsatz mit physischen Gütern sowie Dienstleistungen der Umsatzsteuer.
Die übliche Umsatzsteuer beträgt 20% in Bulgarien.
Dieser verringert sich bei Umsätze aus bestimmte Geschäftsbereiche, wie Hotelgewerbe.
Steuerpflichtig ist hierbei jede natürliche und juristische Person,
die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, im Sinne des Art. 3 Abs. 2 UStG.
Der Umsatzsteueranmeldung unterliegt jede steuerpflichtige Gesellschaft deren Umsatz der letzten 12 Monate 50.000,- BGN
(ca. 25.000,- Euro) übersteigt.
KFZ Steuer in Bulgarien
Kfz-Steuer in Bulgarien
Die Höhe Kfz-Steuer wird als kommunale Steuer vom Gemeinderat bestimmt. Diese gilt für Fahrzeuge die im bulgarischen Strassennetz zugelassen sind.