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Land & Leute

Infos zu Bulgarien

Infos Allgemein

Bulgarien hat in den letzten Jahren einen regelrechten Wirtschaftsaufschwung erlangt. Es ist derzeit ein Paradies für ausländische Investoren und Firmengründungen mit ausländischer Beteiligung.

Bis zum heutigen Tage sind Firmengründungen in Bulgarien eher der Geheimtipp, vermutlich wohl weil bisher nur auf den "vermeintlichen Steuervorteil" geachtet wurde und nicht auf die bestehenden günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Mit der neuen Steuergesetzgebung die am 01.01.2008 in Kraft getreten ist wird sich dieses wohl schnell ändern. Bulgarien zählt ab sofort zu den niedrig Steuerländern in Europa und der EU.

Bei einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise fällt auf, dass Bulgarien über eine große Zahl gut ausgebildeter Akademiker verfügt, die eine qualitativ hochwertige Ausbildung haben und für ca. 400 Euro pro Monat enorme Arbeitsleistungen vollbringen. Somit sind wir hier von den Arbeitskräften in einem wahren Billiglohnland.

Ein weiterer Vorteil derzeit in Bulgarien ist, dass Investitionen (Firmenbeteiligungen, Immobilienkäufe usw.) zu einem sehr vernünftigen Preis zu bekommen sind, der jedoch derzeit monatlich steigt. Eine sehr gute Investitionsmöglichkeit ist derzeit der Immobilienkauf sowie die Gründung einer bulgarischen Firma wegen der aktuellen Steuersenkungen.

Es gibt dort eine ausgezeichnete Infrastruktur und tägliche Flugverbindungen zwischen Deutschland und Sofia sowie anderen Europäischen Ländern.

Bulgarien gehört zu den ärmsten Ländern in Europa. Die Wirtschaft hat sich zwar von der schweren Krise in 1996 erholt und befindet sich seit einigen Jahren auf dem Wachstumspfad (2007: + 11,8 %), doch das bulgarische Durchschnittseinkommen gehört zu den niedrigsten in Europa.

Mit dem Wirtschaftsaufschwung sank auch die Arbeitslosigkeit in den vergangenen fünf Jahren erheblich: von ca. 15 % im Jahresdurchschnitt 2003 auf ca. 7,0 % im Jahresdurchschnitt 2007.Traditionell sind der Süden und Südwesten mit der Hauptstadt Sofia, dem wichtigsten Wirtschaftsstandort des Landes, die besten Arbeitsmärkte. Sofia hat mit einer Arbeitslosenquote von 2,5 % fast Vollbeschäftigung erreicht.

Zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen gehören immer noch die Chemische Industrie, Nahrungsmittel sowie Nahrungsmittelverarbeitung, weiter die Tabak-, Metall-, Textil-, Glas- und Porzellanindustrie, Kohleförderung, Stahlproduktion, Energiewirtschaft sowie wie weiter steigend der Maschinenbau und Tourismus.

Die Landwirtschaft hat im ehemaligen Agrarstaat weiter für die Beschäftigung an Bedeutung verloren.

Als Beschäftigungsmotor fungiert weiterhin die Privatwirtschaft. Allein 2007 schuf sie nochmals über 100.000 neue Arbeitsplätze. Zwischenzeitlich ist ein Gastarbeiterzuzug festzustellen. Griechen, Türken und Rumänen sind in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen tätig.

Mit der technischen Entwicklung steigt zwar auch der Bedarf an hoch qualifiziertem Personal, doch noch überwiegen die Arbeitsplätze für Geringqualifizierte und Arbeiter ohne Berufsausbildung. Der Grund hierfür ist der recht langsame Modernisierungsprozess in den einzelnen Wirtschaftszweigen zu suchen. In Bulgarien ist die Nachfrage nach Technikern, Kaufleuten, und Krankenschwestern hoch. Gute Chancen haben jedoch auch Bürofachkräfte mit guten Fremdsprachenkenntnissen (vor allem Englisch).Ausländische Arbeitnehmer sind in Bulgarien vorwiegend als Fach- und Führungskräfte in den Branchen Bauwirtschaft, Telekommunikation und Energietechnik beschäftigt.

Mehr als zwei Drittel in Bulgarien tätigen deutschen Firmen sind mit ihrer gegenwärtigen Geschäftslage zufrieden. Das geht aus der letztjährigen Stimmungsumfrage der Deutsch- Bulgarischen Industrie- und Handelskammer (DBIHK) unter deutschen Investoren in Bulgarien hervor. Auch die Prognosen für das bevorstehende Geschäftsjahr stimmen optimistisch.

Für 2008 erwarten über 60 Prozent der Umfrageteilnehmer höhere Umsätze als im Vorjahr, weitere 30 Prozent erwarten Umsätze in gleicher Höhe. Dies schlägt sich auch in den Investitionsplanungen nieder. Über 56 Prozent möchten ihre Investitionen weiter ausweiten, ca. 24 Prozent wollen soviel wie im Vorjahr investieren.

Wirtschaftsbeziehungen
Der Warenverkehr zwischen Deutschland und Bulgarien erreichte im vergangenen Jahr mit einem Gesamtvolumen von über 3 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. Die deutschen Exporte nach Bulgarien beliefen sich auf knapp 2,0 Milliarden Euro, die deutschen Importe aus Bulgarien auf über 1 Milliarde Euro. Während die bulgarischen
Exporte nach Deutschland ca. 14 Prozent zunahmen, stiegen die Importe aus Deutschland nochmals um ca. 18 Prozent.

 

Lebenshaltungskosten

Generell liegen die Kosten in Bulgarien weit unter denen in Deutschland!

Importierte Waren und hochwertige Wohnungen sowie ein deutschsprachiger Schulunterricht können die Kosten allerdings deutlich steigern. Die Preise in Sofia und an Touristenorten in der Saison liegen deutlich über denen in kleineren Orten. Internationale Ketten wie, Praktiker, Metro oder Billa sind in vielen größeren Orten vertreten, ihre Waren kosten überall das gleiche.

Mit durchschnittlich 180 € im Monat liegt Bulgarien ganz am Ende der Lohnskala aller EU-Länder. Der gesetzliche Mindestlohn für einen Vollzeitjob liegt bei ca. 180 € im Monat. In privaten Unternehmen können Arbeiter auf über 500-1200 € im Monat kommen. Es gibt auch Kollektivverträge, die aber nicht bindend sind. Viele Westeuropäer sind allerdings von Unternehmen oder Regierungen nach Bulgarien entsandt und verdienen nach den Konditionen des Heimatlandes. Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsentgelts ist in Bulgarien üblich. In der Privatwirtschaft haben viele Unternehmen Bonussysteme eingeführt. Große Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber stellen auch häufiger Dienstwagen oder Mobiltelefone, besonders für Führungskräfte oder Mitarbeiter im Außendienst.

Ärzte - € 400-800 Bürokräfte -€ 200-570 I Elektriker - € 400-100 Handelsvertreter - € 400-2000 IT-Spezialisten - € 1200 Krankenschwester - € 300-600 Angestellte Führungskräfte € 800-1200 Angestellte Verkäufer -€ 400-800
Wer zum Beispiel 40 Stunden und mehr im Monat arbeitet, muss Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Sie betragen für den Arbeitnehmer ca. 13 Prozent des Verdienstes (Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung; die Unfallversicherung zahlt nur der Arbeitgeber).

 

Steuern & Sozialleistungen

Wer sich über ein halbes Jahr in Bulgarien aufhält, muss auch seinen Verdienst dort versteuern. Vom Verdienst blieben die ersten 1.230 € im Jahr steuerfrei (Zahl gültig noch für 2007). Die Einkommen darüber wurden bisher in drei Stufen mit 20 bis 24 Prozent versteuert.

Welches jetzt erheblich abgesenkt wurde. (siehe neue Steuergesetze)

Sozialabgaben werden nach wie vor von der Steuer abgesetzt.

Sozialversicherungspflicht. Die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigt, mit denen die Beibehaltung und Übertragung von Rechten im Bereich der sozialen Sicherheit garantiert wird. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen. Die Verordnungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war:

Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu (Suchbegriff "EUlisses").

Neue Steuergesetze seit 01.01. 2008 Ab 01.01.2008 traten in Kraft die folgenden Änderungen in der Steuergesetzgebung:

I. Steuerbelastung der natürlichen Personen

1. Einkommenssteuer
Die Einkommen aller Steuerzahler werden mit dem 10% Einheitssteuersatz belegt.

Das Ziel der Regierung ist:
- Steigrung des Wirtschaftswachstum und parallel damit, die Einkommen der natürlichen Personen Nach einer Analyse erhalten ca. 1,6 Mio Arbeiter ein Monatsgehalt unter 400 Leva und nur 19 000 ab ca. 1500 Leva, dieses soll durch die neue Steuergesetzgebung erheblich gesteigert werden.

2. Streichung von Steuerprivilegien
Die Vorschriften über einige Steuerbegünstigungen wie die Steuererleichterung für Kinder, direkte Schenkungen an natürliche Personen, sowie auch das steuerfreie Minimum, wurden gestrichen.

3. Einzelkaufmann
Der Geschäftsgewinn vom Einzelkaufmann wird jetzt mit einem 15% Steuersatz belegt.

Die Gründe dafür sind: Erreichung von der Steuerbelastungsgleichstellung zwischen den Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit von Einzelkaufleuten und den Einkommen von der Teilnahme an Gesellschaften.

II. Besteuerung der juristischen Personen

1. Dividendensteuer
Die Dividendensteuer ist um 2% gesenkt. Der effektive Steuersatz, mit der der Gewinn vor Ausschüttung an natürliche Personen /Gesellschafter, Aktionäre/ besteuern wird, liegt bei 14,5% Die Körperschaftssteuer bei 10% und Dividendensteuer bei 5%. Die kleinen Unternehmen mit Einnahmen bis zu 200 000 Lava netto sind von den Vorschusszahlungen befreit. Mehr als 150 000 Unternehmen nutzen diese Zahlungserleichterung der Steuergesetze aus.

2. Die Nullgewinnsteuer Möglichkeit
Weitere Steuerbegünstigungen wurden eingeführt, die eine Nullgewinnsteuer für die Unternehmen regeln, die eine Betriebstätigkeit in den Regionen mit höherer Arbeitslosigkeit errichten. Es ist darüber hinaus auch ein Investitionssteuerkredit vorgesehen.

Firmengründung in Bulgarien und Rechtsformen



Die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Bulgarien ähnlich wie in Deutschland ohne große Probleme möglich. Die Organe sind wie in Deutschland die Gesellschafterversammlung und der/die Geschäftsführer. Ein Aufsichtsrat ist nicht vorgesehen Im Gründungsvertrag werden meist nur die gesetzlichen Mindesterfordernisse aufgenommen. Weitere Einzelheiten werden üblicherweise in einer internen Geschäftsordnung festgelegt. Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt derzeit BGN 5.000,-, das sind umgerechnet rund EUR 2.500,-. Mindestens 70% des Stammkapitals muss bei der Gründung eingezahlt sein. Die Bewertung von Sacheinlagen erfolgt durch drei gerichtlich bestellte Sachverständige. Der Gründungsvertrag ist nicht notariatspflichtig, die Schriftform allein genügt. Die Musterzeichnung des Geschäftsführers muss jedoch notariell beglaubigt werden.

Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Anteile am Stammkapital beschränkt.

Es besteht auch die Möglichkeit der Gründung einer so genannten (Einmann) Einpersonen-GmbH, wobei hundert Prozent des Stammkapitals im Eigentum des ausländischen Firmengründers bleiben können. In diesem Fall wird der bulgarischen Bezeichnung für GmbH, "OOD" (= Druschestvo ogranitschena otgovornost), ein "E" (= Ednolitschno - für "Einmann") vorangestellt. Der Gründungsvertrag wird bei einer EOOD durch einen Gründungsakt ersetzt. Auch dieser ist nicht notariatspflichtig. Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung können bei der EOOD in einem "geschäftsführenden Gesellschafter" vereinigt sein. Mit Eintragung in das Handelsregister erlangt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtspersönlichkeit.

Rechtsform: Aktiengesellschaft Bulgarien

Das Mindestkapital der Aktiengesellschaft beträgt BGN 50.000,- (d.s. ca. EUR 25.000,-). Für Banken-, Versicherungs- und Krankenversicherungs-Aktiengesellschaften wird das Mindestkapital in einem gesonderten Gesetz festgesetzt. Mindestens 25 Prozent des Grundkapitals muss bei der Registrierung eingezahlt sein. Die Gründung von Einmann-Aktiengesellschaften („EAD“) ist erlaubt. Die Satzung ist nicht Notariatsakts pflichtig. Bei Gründung mit Sacheinlagen (Immobilien) ist eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung des Einlegenden samt Beschreibung der Sacheinlage notwendig. Die besonderen Bedingungen für das Entstehen und die Tätigkeit einer Publikumsaktiengesellschaft sind in Art. 110ff. des Gesetzes über das öffentliche Angebot von Wertpapieren (GBl. 114/99 idF 105/22.12.2006) geregelt.
Die Organe einer Aktiengesellschaft bestehen aus der Generalversammlung und im Unterschied zu Österreich wahlweise einstufig nur aus einem Direktorenrat oder zweistufig aus Aufsichtsrat und Verwaltungsrat (Art. 219).
Für die Gründungs- und Registrierungsformalitäten und auch für die Erstellung der Statuten empfiehlt sich unbedingt die Einschaltung eines versierten Rechtsanwaltes, bzw. für das Rechnungswesen und die Bilanzerstellung die Einschaltung eines Steuerberaters.
Mit Eintragung in das Handelsregister erlangt eine Aktiengesellschaft Rechtspersönlichkeit.

Rechtsform OOD (GmbH) und weitere Rechtsformen.

Das Recht der Handelsgesellschaften ist im dritten Teil des Zweiten Buches des Handelsgesetzes geregelt. Aufgrund der Inländergleichbehandlung gilt auch für ausländische Firmengründungen in Bulgarien bulgarisches Handelsrecht.

Handelsgesellschaften (Art. 64 Abs 1 Handelsgesetz) können als

Offene Handelsgesellschaft ("Sabiratelno drushestwo", Abkürzung: SD - СД), Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Drushestwo s ogranitschena otgowornost", Abkürzung: OOD - ООД)

Kommanditgesellschaft ("Komanditno drushestwo", Abkürzung: KD - КД), Kommanditgesellschaft auf Aktien ("Komanditno drushestwo s akzii", Abkürzung KDA - КДА) und als Aktiengesellschaft ("Aktionierno drushestwo", Abkürzung: AD - АД) gegründet werden.

Gemäß Art. 64 Abs 2 Handelsgesetz dürfen nur diese Arten von Handelsgesellschaften errichtet werden. Ein Konsortium von Kaufleuten kann aber auch in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet werden. Im Unterschied zum österreichischen Recht sind alle Formen von Handelsgesellschaften juristische Personen (Art. 63 Abs 3 Handelsgesetz) und unterliegen der Körperschaftssteuer.

Die für ausländische Investoren mögliche Niederlassungsform als Einzelkaufmann (Voraussetzung: in Bulgarien niedergelassene geschäftsfähige Person) ist im Art. 56 des Handelsgesetzes geregelt.

Die Deutsche Spezialität der GmbH als Komplementär, nämlich die "GmbH & Co KG", ist im bulgarischen Handelsrecht nicht vorgesehen, eine Eintragung wäre nicht ausgeschlossen, aber wegen der Körperschaftssteuerpflicht der KG wenig zielführend. Stattdessen gibt es die Möglichkeit einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, bei der die Anteile der Kommanditisten in Form von Aktien ausgegeben werden. Im Allgemeinen ist die Niederlassung als Personenfirma (Einzelkaufmann, Offene Handels-Gesellschaft, Kommanditgesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien) nicht üblich und mit vielen Risiken und sonstigen Nachteilen verbunden. Der allgemein übliche Weg ist: Einstieg mit Vertretungsbüro und bei steigendem Geschäftsumfang Gründung einer GmbH.

Geschäftsvertretungen Gemäß Artikel 6 des Investitionsförderungsgesetzes kann jede ausländische Person mit Kaufmannseigenschaft ein eigenes Vertretungsbüro („Repräsentative“ oder „Liaison Office“) errichten. Juristisch gesehen besitzen Handelsvertretungen keine Rechtspersönlichkeit und können diese folglich keine eigene Wirtschaftstätigkeit ausüben ("unselbständige Zweigniederlassung ohne Handlungsvollmacht").
Erfahrungsgemäß ist ein Vertretungsbüro ein sehr einfacher Einstieg in den bulgarischen Markt, allerdings mit beschränkten Handlungsmöglichkeiten.
Für die Errichtung eines Vertretungsbüros genügt die Registrierung bei der Handels- und Industriekammer.
Äußerst wichtig ist dabei die Auswahl des Büroleiters. Auch der Auswahl von Büroräumen kommt erhebliche Bedeutung zu, oft wird auch die Wohnung des Büroleiters zum Start genutzt.

Da ein solches Vertretungsbüro keine eigene Rechtspersönlichkeit ist und auch keine eigene Wirtschaftstätigkeit ausüben darf, entfällt die Körperschaftssteuerpflicht. Für Büroleiter und allenfalls weitere Angestellte kann deren persönliche Steuer- (Art. 6 Einkommenssteuergesetz idF GBl. 95/24.11.2006, in Kraft seit 1.1.2007), nicht aber die Sozialversicherungspflicht (Art. 5 Sozialversicherungskodex, idF GBl. 105/22.12.2006), arbeitsvertraglich auf sie abgewälzt werden.
Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit der Errichtung einer „unselbständigen Zweigniederlassung mit Vertretungsvollmacht“ welche bei Gericht eingetragen werden muss (Art. 17 Handelsgesetz idF GBl. 105/22.12.2006).

Handelsvertretungen/Handelsvertreter Das Handelsvertreterrecht ist im Handelsgesetz der Republik Bulgarien (GBl. 48/1991 idgF. GBl 105/2006) in den Art. 32 - 48 geregelt. Handelsvertreter ist ein selbständiger Gewerbetreibender, der für einen anderen Kaufmann gegen Vergütung Handelsgeschäfte vermittelt oder abschließt. Mit Ausnahme des Konkurrenzverbotes und eines Abfertigungsanspruches bei der Kündigung ist die Vertragsgestaltung frei.

Die Vertretersuche gestaltet sich oftmals aber äußerst schwierig, da es in Bulgarien auf Grund der alten Staatsform keinen traditionellen Vertreterstand gab, und sich jetzt erst entwickeln kann.
Die Möglichkeit einer bereits in Bulgarien niedergelassenen ausländischen Firma, zum Beispiel eine Handelsfirma oder Fertigungsniederlassung, könnte als Vertretung fungieren und auf diese Weise seine Niederlassung besser auslasten.

Gründungsagenturen Ausländische Markteinsteiger und Firmengründer in Bulgarien bedienen sich immer öfter den auf Firmengründung spezialisierten Gründungsagenturen. Diese bestehen oft aus einheimischen professionellen Netzwerken mit Anwälten, Unternehmensberatern und Steuerberatern.

Solche Gründungsagenturen werden meistens von deutsch/englisch sprechenden Bulgaren oder Ausländern vertreten. Auch werden diese sogenannten Vorratsgesellschaften oder Auftragsgründungen von deutschen Gründungsagenten oder Agenturen angeboten. Im Internet werden neuerdings solche Vorrats- oder Auftragsgründungen auch auf spezialisierten Portalen per Inserat angeboten. Als besonders gerne werden in Deutschland genau wie die englische LTD jetzt vermehrt die bulgarische EOOD/OOD als Vollhaftender Komplementär eingesetzt, also einer EOOD & Co KG gegründet. Dieses verwundert nicht, da das Stammkapital nur € 2500,-- beträgt und die Folgekosten der EOOD in Bulgarien zu den niedrigsten in Europa zählen.

Infos zu Arbeitsrecht

Die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigt, mit denen die Beibehaltung und Übertragung von Rechten im Bereich der sozialen Sicherheit garantiert wird. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen. Die Verordnungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht.

Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu (Suchbegriff "EUlisses").

Krankenversicherung der Ausländer Für gesetzlich Versicherte Ausländer reicht die Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte aus, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.

Arbeiten in Bulgarien (auch als Geschäftsführer einer Bulgarischen EOOD (Einmann GmbH)

Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben auch als Geschäftsführer einer eigenen Bulgarischen EOOD, unterliegen Sie dem nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Für die Versicherung gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt. Vom so genannten Beschäftigungs- beziehungsweise Tätigkeitslandprinzip gibt es allerdings auch Ausnahmen. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für einen befristeten Zeitraum in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleibt dieser Arbeitnehmer zunächst in seinem Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Arbeitsrecht Ein Arbeitsvertrag sollte wie in Deutschland schriftlich abgeschlossen werden. Generell sollten man darauf achten, das er folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und Sondervereinbarungen.

Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist möglich, wenn nichts anderes vereinbart ist, können in dieser Zeit beide Parteien das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Danach gilt: In gegenseitigem Einvernehmen kann ein Vertrag jederzeit aufgelöst werden, ansonsten gelten bei einem unbefristeten Vertrag 30 Tage Kündigungsfrist, für einen Vertrag, der eine Probezeit enthielt, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Arbeitszeit beträgt bei öffentlichen Arbeitgebern 40 Stunden pro Woche an fünf Tagen; in privaten Unternehmen wird meist sechs Tage die Woche gearbeitet und mehr als 40 Stunden. Überstunden werden meist mit zusätzlichem Entgelt oder in Freizeit ausgeglichen; sie sind gesetzlich auf 30 Stunden im Monat beschränkt. Jugendliche, Schwangere und Mütter von Kindern bis zu sechs Jahren dürfen keine Überstunden leisten. Nachtarbeiter haben eine 35-Stunden-Woche.

Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr. Der Urlaub kann auch bis zur Mitte des folgenden Jahres genommen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Hinzu kommen 11 gesetzliche Feiertage.

Bei Krankheit erhalten Beschäftigte 80 Prozent ihres Gehalts weiterbezahlt (90 Prozent bei beruflich bedingter Erkrankung). Voraussetzung ist, dass zuvor mindestens sechs Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Arbeitslose, die in den letzten 15 Monaten mindestens 9 Monate Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, bekommen Arbeitslosengeld. Es beträgt 60 Prozent des Verdienstes der letzten Monate, jedoch mindestens 46 € und höchstens 82 € im Monat. Je nach Länge der Vorversicherungszeit wird es zwischen 4 und 12 Monate lang ausbezahlt.

Bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird meist das General Labour Inspectorate angerufen.


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